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5 Mose 15

Studie

   

1 Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß halten. Und dies ist die Sache mit dem Erlasse:

2 Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jehova ausgerufen.

3 Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen;

4 es sei denn, daß kein Armer unter dir ist. Denn (O. erlassen. Jedoch wird kein Armer unter dir sein; denn usw.) Jehova wird dich reichlich segnen in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen,

5 wenn du nur der Stimme Jehovas, deines Gottes, fleißig gehorchst, darauf zu achten, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete.

6 Denn Jehova, dein Gott, wird dich segnen, (Eig. hat dich gesegnet) wie er zu dir geredet hat; und du wirst vielen Nationen auf Pfand leihen, du aber wirst nichts auf Pfand entlehnen; und du wirst über viele Nationen herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen.

7 Wenn ein Armer unter dir sein wird, irgend einer deiner Brüder, in einem deiner Tore in deinem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschließen;

8 sondern du sollst ihm deine Hand weit auftun und ihm willig auf Pfand leihen, was hinreicht für den Mangel, den er hat.

9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein Belialswort sei, daß du sprechest: Es naht das siebte Jahr, das Erlaßjahr! und daß dein Auge böse sei gegen deinen Bruder, den Armen, und du ihm nichts gebest, und er über dich (O. wider dich) zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei!

10 Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll nicht ärgerlich sein, wenn du ihm gibst; denn um dieser Sache willen wird Jehova, dein Gott, dich segnen in all deinem Werke und in allem Geschäft deiner Hand.

11 Denn der Arme wird nicht aufhören inmitten des Landes; darum gebiete ich dir und spreche: Du sollst deinem Bruder, deinem Dürftigen und deinem Armen in deinem Lande, deine Hand weit auftun.

12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, (O. dir verkauft wird; vergl. 2. Mose 21,2 usw.; 3. Mose 25,39) so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen.

13 Und wenn du ihn frei von dir entlässest, so sollst du ihn nicht leer entlassen:

14 du sollst ihm reichlich aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter; von dem, womit Jehova, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben.

15 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht gewesen bist im Lande Ägypten, und daß Jehova, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Sache.

16 Und es soll geschehen, wenn er zu dir spricht: Ich will nicht von dir weggehen, weil er dich und dein Haus liebt, weil ihm wohl bei dir ist-

17 so sollst du eine Pfrieme nehmen und sie durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird dein Knecht sein für immer; und auch deiner Magd sollst du also tun.

18 Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn frei von dir entlässest; denn das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners hat er dir sechs Jahre lang gedient; und Jehova, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.

19 Alles männliche Erstgeborene, das unter deinen indern unter deinem Kleinvieh geboren wird, sollst du Jehova, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstgeborenen deines indes nicht arbeiten, und du sollst das Erstgeborene deines Kleinviehes nicht scheren:

20 vor Jehova, deinem Gott, sollst du es essen, Jahr für Jahr, du und dein Haus, an dem Orte, den Jehova erwählen wird.

21 Wenn aber ein Gebrechen an ihm ist, daß es lahm oder blind ist, irgend ein schlimmes Gebrechen, so sollst du es Jehova, deinem Gott, nicht opfern.

22 In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der eine gleicherweise, wie die Gazelle und wie den Hirsch.

23 Nur sein Blut sollst du nicht essen; du sollst es auf die Erde gießen wie Wasser.

   

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5 Mose 12

Studie

   

1 Dies sind die Satzungen und die echte, welche ihr beobachten sollt, sie zu tun in dem Lande, das Jehova, der Gott deiner Väter, dir gegeben hat, es zu besitzen alle die Tage, die ihr auf dem Erdboden lebet:

2 Ihr sollt alle die Orte gänzlich zerstören, wo die Nationen, die ihr austreiben werdet, ihren Göttern gedient haben: auf den hohen Bergen und auf den Hügeln und unter jedem grünen Baume;

3 und ihr sollt ihre Altäre niederreißen und ihre Bildsäulen zerbrechen und ihre Ascherim mit Feuer verbrennen und die geschnitzten Bilder ihrer Götter umhauen; und ihr sollt ihre Namen aus selbigem Orte vertilgen.

4 Jehova, eurem Gott, sollt ihr nicht also tun;

5 sondern den Ort sollt ihr aufsuchen, welchen Jehova, euer Gott, aus allen euren Stämmen erwählen wird, um seinen Namen dahin zu setzen, daß er dort wohne, und dahin sollst du kommen.

6 Und ihr sollt dahin bringen eure Brandopfer und eure Schlachtopfer, und eure Zehnten, und das Hebopfer eurer Hand, und eure Gelübde und eure freiwilligen Gaben, und die Erstgeborenen eures ind- und eures Kleinviehes;

7 und daselbst sollt ihr vor Jehova, eurem Gott, essen und euch erfreuen, ihr und eure Häuser, an allem Geschäft eurer Hand, worin Jehova, dein Gott, dich gesegnet hat.

8 Ihr sollt nicht tun nach allem, was wir heute hier tun, ein jeder, was irgend recht ist in seinen Augen;

9 denn ihr seid bis jetzt noch nicht zu der uhe und zu dem Erbteil gekommen, das Jehova, dein Gott, dir gibt.

10 Seid ihr aber über den Jordan gezogen und wohnet ihr in dem Lande, das Jehova, euer Gott, euch erben läßt, und er schafft euch uhe vor allen euren Feinden ringsum, und ihr wohnet sicher,

11 so soll es geschehen: der Ort, welchen Jehova, euer Gott, erwählen wird, seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, dahin sollt ihr alles bringen, was ich euch gebiete: eure Brandopfer und eure Schlachtopfer, eure Zehnten und das Hebopfer eurer Hand, und alle Auswahl eurer Gelübde, die ihr Jehova geloben werdet.

12 Und ihr sollt euch freuen vor Jehova, eurem Gott, ihr und eure Söhne und eure Töchter und eure Knechte und eure Mägde, und der Levit, der in euren Toren ist, denn er hat kein Teil noch Erbe mit euch.

13 Hüte dich, daß du nicht deine Brandopfer an jedem Orte opferst, den du siehst!

14 sondern an dem Orte, welchen Jehova in einem deiner Stämme erwählen wird, daselbst sollst du deine Brandopfer opfern und daselbst alles tun, was ich dir gebiete.

15 Doch magst du nach allem Begehr deiner Seele schlachten und Fleisch essen in allen deinen Toren, nach dem Segen Jehovas, deines Gottes, den er dir gegeben hat: Der Unreine und der eine mögen es essen, wie die Gazelle und wie den Hirsch. (d. h. Tiere, die, obwohl rein, nicht geopfert werden konnten, und die jedermann essen durfte. (Vergl. 3. Mose 7,19))

16 Nur das Blut sollt ihr nicht essen, ihr sollt es auf die Erde gießen wie Wasser. -

17 Du darfst in deinen Toren nicht essen den Zehnten deines Getreides und deines Mostes und deines Öles, noch die Erstgeborenen deines ind- und deines Kleinviehes, noch alle deine Gelübde, die du tust, noch deine freiwilligen Gaben, noch das Hebopfer deiner Hand;

18 sondern vor Jehova, deinem Gott, an dem Orte, welchen Jehova, dein Gott, erwählen wird, sollst du es essen, du und dein Sohn und deine Tochter, und dein Knecht und deine Magd, und der Levit, der in deinen Toren ist; und du sollst dich vor Jehova, deinem Gott, erfreuen an allem Geschäft deiner Hand.

19 Hüte dich, daß du den Leviten nicht verlässest, alle deine Tage in deinem Lande.

20 Wenn Jehova, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, so wie er zu dir geredet hat, und du sprichst: Ich will Fleisch essen, weil deine Seele Fleisch zu essen begehrt, so magst du Fleisch essen nach allem Begehr deiner Seele.

21 Wenn der Ort, den Jehova, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dahin zu setzen, fern von dir ist, so magst du schlachten von deinem ind- und von deinem Kleinvieh, das Jehova dir gegeben hat, so wie ich dir geboten habe, und in deinen Toren essen nach allem Begehr deiner Seele;

22 gerade so wie die Gazelle und der Hirsch gegessen werden, also magst du es essen: Der Unreine und der eine mögen es gleicherweise essen.

23 Nur halte daran fest, kein Blut zu essen, denn das Blut ist die Seele; (O. das Leben; vergl. 3. Mose 17,11 usw.) und du sollst nicht die Seele mit dem Fleische essen;

24 du sollst es nicht essen, du sollst es auf die Erde gießen wie Wasser;

25 du sollst es nicht essen, auf daß es dir und deinen Kindern nach dir wohlgehe, weil du tust, was recht ist in den Augen Jehovas.

26 Jedoch deine heiligen Dinge, die du haben wirst, und deine Gelübde sollst du nehmen und an den Ort kommen, den Jehova erwählen wird;

27 und deine Brandopfer, das Fleisch und das Blut, sollst du auf dem Altar Jehovas, deines Gottes, opfern; und das Blut deiner Schlachtopfer soll an (O. auf) den Altar Jehovas, deines Gottes, gegossen werden, und das Fleisch magst du essen.

28 Habe acht und höre auf alle diese Worte, die ich dir gebiete, auf daß es dir und deinen Kindern nach dir wohlgehe ewiglich, weil du tust, was gut und recht ist in den Augen Jehovas, deines Gottes.

29 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen vor dir ausrottet, zu welchen du kommst, um sie auszutreiben, und du treibst sie aus und wohnst in ihrem Lande,

30 so hüte dich, daß du nicht verstrickt werdest ihnen nach, nachdem sie vor dir vertilgt sind, und daß du nicht fragest nach ihren Göttern und sprechest: Wie dienten diese Nationen ihren Göttern? so will auch ich ebenso tun.

31 Jehova, deinem Gott, sollst du nicht also tun; denn alles, was für Jehova ein Greuel ist, den er haßt, haben sie ihren Göttern getan; denn sogar ihre Söhne und ihre Töchter haben sie ihren Göttern mit Feuer verbrannt.

32 Das ganze Wort, das ich euch gebiete, das sollt ihr beobachten, es zu tun; du sollst nichts hinzufügen und nichts davontun.