16
Und was er an dem Heiligen (Eig. von den heiligen (od. geheiligten, geweihten) Dingen weg, d. h. was er von den heiligen Dingen weggenommen hat) gesündigt hat, soll er erstatten und dessen Fünftel darüber hinzufügen und es dem Priester geben; und der Priester soll Sühnung für ihn tun mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden.