35
Ihr sollt nicht unrecht tun im Gericht, im Längenmaß, im Gewicht und im Hohlmaß;
8909. Vers 14: Du sollst dich nicht gelüsten lassen des Hauses deines Nächsten; du sollst dich nicht gelüsten lassen des Wei-bes deines Nächsten noch seines Knechtes noch seiner Magd noch seines Ochsen noch seines Esels noch irgend etwas, was dein Nächster hat.
Bedeutet, man solle sich hüten vor der Liebe zu sich und zur Welt und also auch davor, daß nicht das Böse, das in den vorhergehenden Geboten enthalten ist, Sache des Willens werde und sodann als Tat hervorgehe.