Библия

 

2 Mose 21

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1 Und dies sind die echte, die du ihnen vorlegen sollst:

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.

3 Wenn er allein (W. mit seinem Leibe, d. h. unverheiratet) gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.

4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.

5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,

6 so soll sein Herr ihn vor die ichter (H. Elohim: Götter. So auch Kap. 22,8. 9; vergl. Ps. 82) bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.

7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.

8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.

9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem echte der Töchter.

10 Wenn er sich (And. üb.: ihm) eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.

11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;

13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.

14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist-von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.

15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.

16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.

17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.

18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:

19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis (Eig. sein Stillsitzen) erstatten und ihn völlig heilen lassen.

20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:

21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. (d. h. für sein Geld erkauft)

22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die ichter. (O. nach der ichter Ermessen)

23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,

24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.

26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.

27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.

28 Und wenn ein Ochse (Eig. ein Stück indvieh; so auch in den folgenden Kapiteln) einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, (W. daß er stirbt) so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.

29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.

30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.

31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem echte getan werden.

32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer (W. er) ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,

34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, (W. zurückgeben) und das tote Tier soll ihm gehören.

35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös (W. sein Geld) teilen, und auch den toten sollen sie teilen.

36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

   

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Himmlische Geheimnisse # 8920

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8920. „Rede du mit uns, so wollen wir darauf hören“, 2 Mose 20:16, bedeutet die Aufnahme des Wahren in angemessener Form, dem sie dann gehorchen würden.

Dies erhellt aus der Bedeutung von reden, insofern es Einfluß und Mitteilung bezeichnet, worüber Nr. 2951, 3060, 4131, 5481, 5797, 6225, 7270, 8128; daher bedeutet es auch Aufnahme; denn was einfließt und mitgeteilt wird, das wird aufgenommen; ferner aus der vorbildlichen Bedeutung Moses, der reden sollte, insofern er das Wahre vom Göttlichen unterhalb des Himmels vorbildet, das mit dem göttlich Wahren im Himmel verbunden wird, also das Vermittelnde zwischen dem Herrn und dem Volke, worüber Nr. 8760, 8787, 8805; daher kommt es, daß Mose hier das Wahre in einer angemessenen Form bezeichnet.

Was das Wahre in angemessener Form anbelangt, so muß man wissen, daß das göttlich Wahre, wenn es durch die Himmel zu den Menschen herabstieg, (so wie das Wort herabgestiegen ist), auf dem Wege allen angepaßt wurde, sowohl denen, die in den Himmeln sind, als denen, die auf Erden sind. Das göttlich Wahre ist aber in einer ganz anderen Form in den Himmeln, als auf der Welt. In den Himmeln ist es so beschaffen, wie der innere Sinn des Wortes, in der Welt aber so, wie der Buchstabensinn desselben. Ja, in den Himmeln selbst ist es in verschiedenen Formen, in einer anderen im innersten oder dritten Himmel, in einer anderen im mittleren oder zweiten und in einer anderen im ersten oder letzten (untersten). Die Form des göttlich Wahren, (d.h. das Innewerden, das Denken und die Verkündigung desselben) in dem innersten oder dritten Himmel übertrifft diese in dem mittleren oder zweiten so sehr, daß sie in diesem nicht begriffen werden kann, so göttlich und hoch erhaben ist sie; denn sie enthält Zahlloses, was im zweiten Himmel nicht ausgesprochen werden kann. Sie besteht aus lauter Zustandsveränderungen in betreff der Neigungen der Liebe. Die Form des göttlich Wahren im mittleren oder zweiten Himmel übertrifft aber ebenso die in dem ersten oder letzten (untersten) Himmel und mehr noch die Form des göttlich Wahren in der Welt. Daher kommt es, daß das, was in jenen Himmeln verkündigt wird, so beschaffen ist, daß kein menschlicher Geist es wahrnimmt, kein Ohr es hört; wie diejenigen aus Erfahrung wissen, die in den Himmel erhoben worden sind. Die dieses nicht wissen, glauben, daß man in den Himmeln nicht anders denke und nicht anders rede als auf Erden. Dies glauben sie aber, weil sie nicht wissen, daß das Innere des Menschen in einem weit erhabeneren Zustand ist als das Äußere desselben, und daß das Denken und die Rede derer, die in den Himmeln sind, himmlisch und geistig, auf Erden aber natürlich ist, wobei der Unterschied so groß ist, daß er nicht durch Worte beschrieben werden kann. Aber über jene Arten der Rede sehe man Nr. 1634-1650, 1757, 1758, 1759, 1876, 2157, 2472, 2476, 3342, 3343, 3344, 3345, 4104, 4609, 5225, 5287, 6040, 6982, 7002, 7089, 7131, 7191, 7381, 8343, 8733, 8734. Hieraus wird auch klar, daß das göttlich Wahre oder das Wort nicht begriffen werden könnte, wenn es nicht in einer angemessenen Form erscheinen würde, wenn es nämlich in einer höheren (Form erschiene) als der Zustand der Auffassung ist, so würde es nicht in den Verstand, also auch nicht in den Glauben fallen. Daher kommt es, daß das göttlich Wahre dem Menschen so gegeben wurde, wie das Wort im Buchstabensinn ist; denn wenn es so erscheinen würde, wie es im Himmel ist, würde es kein Mensch begreifen, sondern sogleich bei der ersten Anschauung und bei der ersten Wahrnehmung verwerfen, weil es sich nicht vereinigen ließe mit dem, was Sache des natürlichen Lichtes ist. Und überdies würde es voll von Geheimnissen sein, die auf keine Weise in eine Vorstellung des Menschen eingehen könnten, weil sie den Scheinbarkeiten und Sinnestäuschungen, die aus der Welt vermittelst des äußeren Sinnlichen herkommen, ganz entgegen sein würden. Abgesehen von den tieferen Geheimnissen, die inwendig in jenen Geheimnissen in vielfacher Reihenfolge verborgen liegen und die gar nicht ausgedrückt werden können, außer durch Veränderungen und Wechsel der Zustände des Lichtes und des himmlischen Feuers, vermittelst derer die Rede und das Denken der Engel bewirkt wird.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.

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Himmlische Geheimnisse # 1876

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1876. Nr. 1869-1885 abgedruckt im Ergänzungsband.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.