La Bibbia

 

2 Mose 21

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1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen:

2 So du einen ebräischen Knecht kaufest, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ledig ausgehen.

3 Ist er ohne Weib kommen, so, soll er auch ohne Weib ausgehen. Ist er aber mit Weib kommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.

4 Hat ihm aber sein HERR ein Weib gegeben und hat Söhne oder Töchter gezeuget, so soll das Weib und die Kinder seines HERRN sein; er aber soll ohne Weib ausgehen.

5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen HERRN lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden,

6 So bringe ihn sein HERR vor die Götter und halte ihn an die Tür oder Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriemen durch sein Ohr; und er sei sein Knecht ewig.

7 Verkauft jemand seine Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte.

8 Gefällt sie aber ihrem HERRN nicht und will ihr nicht zur Ehe helfen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremd Volk sie zu verkaufen, hat er nicht Macht, weil er sie verschmähet hat.

9 Vertrauet er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun.

10 Gibt er ihm aber eine andere, so soll er ihr an ihrem Futter, Decke und Eheschuld nicht abbrechen.

11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.

13 Hat er ihm aber nicht nachgestellet sondern Gott hat ihn lassen ohngefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll

14 Wo aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürget, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte.

15 Wer seinen Vater oder Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.

16 Wer einen Menschen stiehlt und verkaufet, daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.

17 Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.

18 Wenn sich Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:

19 kommt er auf, daß er ausgehet an seinem Stabe so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, ohne daß er ihm bezahle, was er versäumet hat, und das Arztgeld gebe.

20 Wer seinen Knecht oder Magd schlägt mit einem Stabe, daß er stirbt unter seinen Händen, der, soll darum gestraft werden.

21 Bleibt er aber einen oder zween Tage, so soll er nicht darum gestraft werden; denn es ist sein Geld.

22 Wenn sich Männer hadern und verletzen ein schwanger Weib, daß ihr die Frucht abgehet, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und soll's geben nach der Teidingsleute Erkennen.

23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele,

24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule.

26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbet es, der soll sie frei loslassen um das Auge.

27 Desselbigengleichen, wenn er seinem Knecht oder Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder Weib stößet, daß er stirbt, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der HERR des Ochsen unschuldig.

29 Ist aber der Ochse vorhin stößig gewesen, und seinem HERRN ist's angesagt, und er ihn nicht verwahret hat, und tötet darüber einen Mann oder Weib, soll man den Ochsen steinigen, und sein HERR soll sterben.

30 Wird man aber ein Geld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt.

31 Desselbigengleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößet.

32 Stößet er aber einen Knecht oder Magd, so soll er ihrem HERRN dreißig silberne Sekel geben, und den Ochsen soll man steinigen.

33 so jemand eine Grube auftut, oder gräbt eine Grube und decket sie nicht zu, und fällt darüber ein Ochse oder Esel hinein,

34 so soll's der HERR der Grube mit Geld dem andern wieder bezahlen; das Aas aber soll sein sein.

35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößet, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.

36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse stößig vorhin gewesen ist, und sein HERR hat ihn nicht verwahret, so soll er einen Ochsen um den andern vergelten und das Aas haben.

   

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Apocalypse Explained #978

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978. (Verse 7) And I heard another out of the altar saying. That this signifies the preaching of the Lord's justice from His celestial kingdom, is evident from the signification of the angel from the altar, as denoting the Lord's celestial kingdom; for by the altar is signified the Lord as to Divine Good, thus also the heaven which is in Divine Good; and this heaven, or those heavens, constitute the Lord's celestial kingdom. That the altar signifies the Lord as to Divine good may be seen (n. 391, 490, 915).

The reason why the angel speaking out of the altar signifies the Lord's celestial kingdom is, that by the angel of the waters speaking, treated of in the fifth verse, is meant the Lord's spiritual kingdom (concerning which see above, n. 971).

Because the Lord's justice is here preached from the heavens, and the heavens consist of two kingdoms - the spiritual and the celestial - therefore preaching is done from each kingdom; and one is meant by the angel of the waters, and the other by the angel of the altar.

Continuation concerning the Fifth Precept:-

[2] Take merchants also for example. Their works are all evil so long as they do not regard and thence do not shun unlawful gains and illicit usury, also fraud and cunning as sins; for such works cannot be done from the Lord, but from man himself. And their works are so much the worse as they are more interiorly skilled in knavery and cunning and in circumventing their companions. And their works are worse in the degree of their skill in effecting such things, under the pretence of sincerity, justice, and piety. The more pleasure a merchant finds in such things, the more do his works originate in hell. But if he acts sincerely and justly, in order to gain notoriety, and by this wealth, so as even to appear to act from the love of sincerity and justice, and does not act sincerely and justly from affection for or from obedience to the Divine law, he is nevertheless inwardly insincere and unjust, and his works are thefts. For, under the pretence of sincerity and justice, he desires to steal.

[3] That this is the case is clear after death, when a man acts from his interior will and love, and not from the exterior; for then he thinks and contrives nothing but cunning devices and robberies. And he withdraws himself from those who are sincere, and betakes himself either into forests or deserts, where he indulges in stratagems. In a word, all such become robbers.

It is different with those merchants who shun thefts of every kind as sins, especially the more interior and hidden kinds, which are carried out by acts of cunning and deceit. Their works are all good, because they are from the Lord; for the influx from heaven, that is, through heaven from the Lord, which affects these things, is not intercepted by the evils mentioned above.

To such, riches do no hurt, because they are to them means for uses. Uses are their tradings, by which they serve their country and their fellow-citizens. They are also enabled by riches to perform those uses to which the affection of good leads them.

  
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Translation by Isaiah Tansley. Many thanks to the Swedenborg Society for the permission to use this translation.