Bibliorum

 

2 Mose 22

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1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. -

2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm (d. h. dem Schläger des Diebes; O. so ist seinetwegen, d. h. des Diebes wegen; so auch V. 3) keine Blutschuld;

3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.

4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.

5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten (O. ein Gartenland) abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.

6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen (d. h. wahrsch. eine Dornenhecke) erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.

7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;

8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die ichter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -

9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die ichter kommen; wen die ichter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -

10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,

11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer (d. h. des Viehes) soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.

12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.

13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.

14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt-war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;

15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.

16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. -

18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. -

19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. -

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt (S. die Vorrrede) werden.

21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen.

22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.

23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;

24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -

25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; (Eig. jemand, der um Zins Geld ausleiht) ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -

26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel (Eig. Obergewand, das als Decke benutzt wurde. Vergl. die Anm. zu Kap. 12,34; 5. Mose 22,30) zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -

28 Die ichter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.

29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter (W. mit deiner Fülle und deinem Ausfluß) sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.

30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -

31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

   

from the Writings of Emanuel Swedenborg

 

Arcana Coelestia #8975

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8975. 'He shall serve for six years' means a state of labour and some conflict, and of consequent strengthening of truth. This is clear from the meaning of 'six years' as states of labour and conflict. For the meaning of 'six' as labour and conflict, see 737, 900, 8888, and 'years' as states, 487, 488, 493, 893, 7839. The reason why strengthening of truth is also meant is that spiritual truth, which is called the truth of faith, is strengthened through labour and conflict. The words 'some conflict' are used because those imbued with the truth of faith and not with complementary goodness of life are not allowed to experience any serious conflict, that is, temptation, since they would go under; for the Lord cannot flow in through good with them and so cannot protect them from the evils and falsities which attack in temptations. They are merely external people, and whatever flows in from the Lord must do so by way of the internal man into the external. When people are not imbued with the good of charity, the internal man does not lie open; for good is what opens the internal man, and is what dwells there.

  
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Thanks to the Swedenborg Society for the permission to use this translation.

from the Writings of Emanuel Swedenborg

 

Arcana Coelestia #493

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493. There is no need to pause too long over the consideration that 'days' and 'years mean periods of time and states. Only this need be stated here, that in the world periods of time and measurements to which numbers may be applied are indispensable, for they belong within the ultimate realms of nature. But whenever such application occurs, the numbers of days and years, and also the numbers applied to measurements, mean something which is completely different from periods of time or from measurements, and which is determined by the meaning of the number used, as in the statements about there being six days for work, and the seventh being holy, which are dealt with above; in the statement about a jubilee having to be announced every forty-ninth year and celebrated in the fiftieth; about the tribes of Israel being twelve, the same number as the Lord's Apostles; and about there being seventy elders, the same number as the Lord's disciples. And there are many other examples where the numbers mean some special characteristic completely different from the persons or objects to which they apply. And when completely separated one from the other the states meant by the numbers are then left.

  
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Thanks to the Swedenborg Society for the permission to use this translation.