Bibliorum

 

2 Mose 22

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1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. -

2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm (d. h. dem Schläger des Diebes; O. so ist seinetwegen, d. h. des Diebes wegen; so auch V. 3) keine Blutschuld;

3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.

4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.

5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten (O. ein Gartenland) abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.

6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen (d. h. wahrsch. eine Dornenhecke) erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.

7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;

8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die ichter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -

9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die ichter kommen; wen die ichter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -

10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,

11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer (d. h. des Viehes) soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.

12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.

13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.

14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt-war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;

15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.

16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. -

18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. -

19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. -

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt (S. die Vorrrede) werden.

21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen.

22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.

23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;

24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -

25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; (Eig. jemand, der um Zins Geld ausleiht) ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -

26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel (Eig. Obergewand, das als Decke benutzt wurde. Vergl. die Anm. zu Kap. 12,34; 5. Mose 22,30) zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -

28 Die ichter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.

29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter (W. mit deiner Fülle und deinem Ausfluß) sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.

30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -

31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

   

from the Writings of Emanuel Swedenborg

 

Arcana Coelestia #8975

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8975. 'He shall serve for six years' means a state of labour and some conflict, and of consequent strengthening of truth. This is clear from the meaning of 'six years' as states of labour and conflict. For the meaning of 'six' as labour and conflict, see 737, 900, 8888, and 'years' as states, 487, 488, 493, 893, 7839. The reason why strengthening of truth is also meant is that spiritual truth, which is called the truth of faith, is strengthened through labour and conflict. The words 'some conflict' are used because those imbued with the truth of faith and not with complementary goodness of life are not allowed to experience any serious conflict, that is, temptation, since they would go under; for the Lord cannot flow in through good with them and so cannot protect them from the evils and falsities which attack in temptations. They are merely external people, and whatever flows in from the Lord must do so by way of the internal man into the external. When people are not imbued with the good of charity, the internal man does not lie open; for good is what opens the internal man, and is what dwells there.

  
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Thanks to the Swedenborg Society for the permission to use this translation.

from the Writings of Emanuel Swedenborg

 

Arcana Coelestia #487

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487. 'Days means periods of time and states in general. This has been shown in Chapter 1, where the 'days of creation' have no other meaning. In the Word it is very common for a whole period of time to be called 'a day', as it clearly is in the present verse and in verses 5, 8, 11, 14, 17, 20, 23, 27, 31, below; and therefore the states that belong to periods of time in general are meant by 'days' as well. And when 'years' is attached, then periods of years mean the natures of those states, and so the states in particular.

[2] The most ancient people had their own particular numbers which they would use to mean different aspects of the Church - for instance, the numbers three, seven, ten, twelve, and many which they obtained from these and other numbers - and in so doing incorporated states of the Church. These numbers therefore contain arcana that would require considerable effort to unravel. Really a number was an evaluation of the states of the Church. The same feature occurs throughout the Word, especially in the prophetical. And the religious ceremonies of the Jewish Church also entail numbers specifying periods of time as well as quantities; for example, in connection with sacrifices, minchahs, oblations, and other practices, which in every case have special reference to holy things. Consequently eight hundred in this verse, nine hundred and thirty in the next, and the numbers of years mentioned in the verses that follow after that, embody in particular more matters than can possibly be retold; matters, that is to say, which have to do with changes in the state of their Church in relationship to their own general state. Later on, in the Lord's Divine mercy, the meaning of the simple numbers up to twelve will be given, for without knowing these first of all no one can grasp what compound numbers mean.

  
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Thanks to the Swedenborg Society for the permission to use this translation.