De obras de Swedenborg

 

Kurze Darstellung der Lehre der Neuen Kirche #2

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2. Lehrbestimmungen der Römisch-Katholischen betreffend die Rechtfertigung, nach der Kirchenversammlung zu Trient

In der vom römischen Papst Pius IV. unter dem 13. November 1564 erlassenen Bulle liest man [als Forma Profess. Fidei unter anderem] folgendes: "Alles und jedes, was über die Erbsünde und über die Rechtfertigung von der h. Tridentinischen Synode bestimmt und verkündet worden ist, halte ich fest, und nehme es an".

  
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De obras de Swedenborg

 

Kurze Darstellung der Lehre der Neuen Kirche #21

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21. III. Die an die Spitze getretenen Reformatoren, Luther, Melanchthon und Calvin, haben alle Lehrbestimmungen von der Dreiheit der Personen in der Gottheit, von der Erbsünde, von der Zurechnung des Verdienstes Christi, und von der Rechtfertigung durch den Glauben, wie sie damals waren und gewesen waren, beibehalten, dagegen aber die tätige Liebe oder die guten Werke von diesem Glauben getrennt, und jene für nicht zugleich seligmachend erklärt, und dies darum, damit sie von den Römisch-Katholischen in Rücksicht der eigentlich wesentlichen Punkte der Kirche, die der Glaube und die tätige Liebe sind, losgerissen würden.

  
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