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Wenn er sich (And. üb.: ihm) eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.
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Wenn er sich (And. üb.: ihm) eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.
9047. „Und er soll es vor Schiedsrichtern geben“, 2 Mose 21:22, bedeutet nach Recht und Billigkeit.
Dies erhellt aus der Bedeutung der Schiedsrichter, insofern es diejenigen sind, die nach Recht und Billigkeit entscheiden und beschließen. Deshalb bedeutet, vor die Schiedsrichter bringen oder in Gegenwart der Richter (beschließen), nach (Recht und) Billigkeit, also nicht mehr und nicht weniger. Wenn mehr, sollen sie es ausgleichen, und ebenso, wenn weniger.