11
Also sollt ihr's aber essen: Um eure Lenden sollt ihr gegürtet sein und eure Schuhe an euren Füßen haben und Stäbe in euren Händen, und sollt es essen, als die hinwegeilen; denn es ist des HERRN Passah.
14
Und wenn ein Fremdling bei euch wohnet, der soll auch dem HERRN Passah halten und soll's halten nach der Satzung und Recht des Passah. Diese Satzung soll euch gleich sein, dem Fremden wie des Landes Einheimischen.