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2 Mose第21章

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1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen:

2 So du einen ebräischen Knecht kaufest, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ledig ausgehen.

3 Ist er ohne Weib kommen, so, soll er auch ohne Weib ausgehen. Ist er aber mit Weib kommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.

4 Hat ihm aber sein HERR ein Weib gegeben und hat Söhne oder Töchter gezeuget, so soll das Weib und die Kinder seines HERRN sein; er aber soll ohne Weib ausgehen.

5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen HERRN lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden,

6 So bringe ihn sein HERR vor die Götter und halte ihn an die Tür oder Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriemen durch sein Ohr; und er sei sein Knecht ewig.

7 Verkauft jemand seine Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte.

8 Gefällt sie aber ihrem HERRN nicht und will ihr nicht zur Ehe helfen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremd Volk sie zu verkaufen, hat er nicht Macht, weil er sie verschmähet hat.

9 Vertrauet er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun.

10 Gibt er ihm aber eine andere, so soll er ihr an ihrem Futter, Decke und Eheschuld nicht abbrechen.

11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.

13 Hat er ihm aber nicht nachgestellet sondern Gott hat ihn lassen ohngefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll

14 Wo aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürget, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte.

15 Wer seinen Vater oder Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.

16 Wer einen Menschen stiehlt und verkaufet, daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.

17 Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.

18 Wenn sich Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:

19 kommt er auf, daß er ausgehet an seinem Stabe so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, ohne daß er ihm bezahle, was er versäumet hat, und das Arztgeld gebe.

20 Wer seinen Knecht oder Magd schlägt mit einem Stabe, daß er stirbt unter seinen Händen, der, soll darum gestraft werden.

21 Bleibt er aber einen oder zween Tage, so soll er nicht darum gestraft werden; denn es ist sein Geld.

22 Wenn sich Männer hadern und verletzen ein schwanger Weib, daß ihr die Frucht abgehet, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und soll's geben nach der Teidingsleute Erkennen.

23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele,

24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule.

26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbet es, der soll sie frei loslassen um das Auge.

27 Desselbigengleichen, wenn er seinem Knecht oder Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder Weib stößet, daß er stirbt, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der HERR des Ochsen unschuldig.

29 Ist aber der Ochse vorhin stößig gewesen, und seinem HERRN ist's angesagt, und er ihn nicht verwahret hat, und tötet darüber einen Mann oder Weib, soll man den Ochsen steinigen, und sein HERR soll sterben.

30 Wird man aber ein Geld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt.

31 Desselbigengleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößet.

32 Stößet er aber einen Knecht oder Magd, so soll er ihrem HERRN dreißig silberne Sekel geben, und den Ochsen soll man steinigen.

33 so jemand eine Grube auftut, oder gräbt eine Grube und decket sie nicht zu, und fällt darüber ein Ochse oder Esel hinein,

34 so soll's der HERR der Grube mit Geld dem andern wieder bezahlen; das Aas aber soll sein sein.

35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößet, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.

36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse stößig vorhin gewesen ist, und sein HERR hat ihn nicht verwahret, so soll er einen Ochsen um den andern vergelten und das Aas haben.

   

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Arcana Coelestia#9040

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9040. Verses 22-27 [And] when men brawl and inflict a blow on a pregnant woman, and her offspring come out, and no harm is done, [the one inflicting the blow] shall surely be fined, as the master of the woman 1 imposes on him; and he shall pay in accordance with the judges. 2 And if harm is done, you shall pay soul for soul, eye for eye, tooth for tooth, hand for hand, foot for foot, burning for burning, wound for wound, blow for blow. And when a man strikes the eye of his male slave, or the eye of his female slave, and destroys it, he shall send him away free for his eye. And if he strikes out the tooth of his male slave or the tooth of his female slave, he shall send him away free for his tooth.

'And when men brawl' means serious contention between truths. 'And inflict a blow on a pregnant woman' means injuring the good that is being formed out of truth. 'And her offspring come out' means if in spite of this it is made stronger in the natural. 'And no harm is done' means that thus no injury is caused there. '[The one inflicting the blow] shall surely be fined' means amendment. 'As the master of the woman imposes on him' means till it agrees with the truth that goes with the good. 'And he shall pay in accordance with the judges' means according to what is right. 'And if harm is done' means injury. 'You shall pay soul for soul' means the law of order that you shall do to your neighbour as you wish him to do to you, and therefore that it shall be done to you as you do to another, 'soul' meaning spiritual life. 'Eye for eye' means if anything [is injured by them] in the inner part of the understanding. 'Tooth for tooth' means if anything [is injured] in the outer part of the understanding. 'Hand for hand' means if anything of the power of spiritual truth [is injured]. 'Foot for foot' means if anything of the power of natural truth [is injured]. 'Burning for burning' means if anything of love and affection present in the inward part of the will [is injured]. 'Wound for wound' means if anything of love and affection present in the outward part of the will [is injured]. 'Blow for blow' means if anything of affection in the understanding is wiped out or injured. 'And when a man strikes the eye of his male slave' means if the internal man injures the truth of faith in the external or natural man. 'Or the eye of his female slave' means if he injures an affection for truth there. 'And destroys it' means so that it wipes it out. 3 'He shall send him away free for the eye' means that it cannot serve the internal man any longer. 'And if he strikes out the tooth of his male slave or the tooth of his female slave' means if it destroys truth or the affection for it on the level of the senses. 'He shall send him away free for his tooth' means that it cannot serve the internal man any longer.

脚注:

1. i.e. the woman's man or husband

2. i.e. as the judges determine

3. Reading ut exstinxerit (so that it wipes out), as in 9060, for si destruxerit (if it destroys)

  
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Thanks to the Swedenborg Society for the permission to use this translation.