圣经文本

 

2 Mose第21章

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1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen:

2 So du einen ebräischen Knecht kaufest, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ledig ausgehen.

3 Ist er ohne Weib kommen, so, soll er auch ohne Weib ausgehen. Ist er aber mit Weib kommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.

4 Hat ihm aber sein HERR ein Weib gegeben und hat Söhne oder Töchter gezeuget, so soll das Weib und die Kinder seines HERRN sein; er aber soll ohne Weib ausgehen.

5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen HERRN lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden,

6 So bringe ihn sein HERR vor die Götter und halte ihn an die Tür oder Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriemen durch sein Ohr; und er sei sein Knecht ewig.

7 Verkauft jemand seine Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte.

8 Gefällt sie aber ihrem HERRN nicht und will ihr nicht zur Ehe helfen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremd Volk sie zu verkaufen, hat er nicht Macht, weil er sie verschmähet hat.

9 Vertrauet er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun.

10 Gibt er ihm aber eine andere, so soll er ihr an ihrem Futter, Decke und Eheschuld nicht abbrechen.

11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.

13 Hat er ihm aber nicht nachgestellet sondern Gott hat ihn lassen ohngefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll

14 Wo aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürget, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte.

15 Wer seinen Vater oder Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.

16 Wer einen Menschen stiehlt und verkaufet, daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.

17 Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.

18 Wenn sich Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:

19 kommt er auf, daß er ausgehet an seinem Stabe so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, ohne daß er ihm bezahle, was er versäumet hat, und das Arztgeld gebe.

20 Wer seinen Knecht oder Magd schlägt mit einem Stabe, daß er stirbt unter seinen Händen, der, soll darum gestraft werden.

21 Bleibt er aber einen oder zween Tage, so soll er nicht darum gestraft werden; denn es ist sein Geld.

22 Wenn sich Männer hadern und verletzen ein schwanger Weib, daß ihr die Frucht abgehet, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und soll's geben nach der Teidingsleute Erkennen.

23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele,

24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule.

26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbet es, der soll sie frei loslassen um das Auge.

27 Desselbigengleichen, wenn er seinem Knecht oder Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder Weib stößet, daß er stirbt, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der HERR des Ochsen unschuldig.

29 Ist aber der Ochse vorhin stößig gewesen, und seinem HERRN ist's angesagt, und er ihn nicht verwahret hat, und tötet darüber einen Mann oder Weib, soll man den Ochsen steinigen, und sein HERR soll sterben.

30 Wird man aber ein Geld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt.

31 Desselbigengleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößet.

32 Stößet er aber einen Knecht oder Magd, so soll er ihrem HERRN dreißig silberne Sekel geben, und den Ochsen soll man steinigen.

33 so jemand eine Grube auftut, oder gräbt eine Grube und decket sie nicht zu, und fällt darüber ein Ochse oder Esel hinein,

34 so soll's der HERR der Grube mit Geld dem andern wieder bezahlen; das Aas aber soll sein sein.

35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößet, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.

36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse stößig vorhin gewesen ist, und sein HERR hat ihn nicht verwahret, so soll er einen Ochsen um den andern vergelten und das Aas haben.

   

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Arcana Coelestia#8993

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8993. 'And when a man sells his daughter to be a female slave' means an affection for truth springing from natural delight. This is clear from the meaning of 'a man's daughter' as an affection for truth, for an affection is meant by 'daughter', dealt with in 2362, 3963, while truth is meant by 'a man', 3134, as it also is by an Israelite, whom 'a man' refers to here, 5414, 5879, 5951, 7957, 8234; and from the meaning of 'a female slave' as an external or natural affection, dealt with in 2567, 3835, 3849. Consequently 'a man's daughter sold as a female slave' means an affection for truth springing from natural affection and delight.

[2] By natural delight one should understand delight emanating from self-love and love of the world. The people with an affection for truth emanating from these kinds of love are those who learn the teachings of the Church, called the truths of faith, either for the sake of gain or for the sake of important positions, and not for the sake of the life they should lead. Since affections such as this do not emanate from spiritual good but from natural delight they are represented by the daughter of an Israelite man sold as a female slave or servant-girl. For whatever owes its origin to self-love or love of the world is not freedom but slavery. What freedom and slavery are, see 892, 905, 1947, 2870-2893, 6205. The nature of affection for truth arising from those kinds of love is described in the internal sense of what follows next.

[3] It should be borne in mind that a genuine affection for truth consists in willing and desiring to know the real truths of faith with a view to putting them to good use and for the sake of the life one should lead. But an affection for truth which is not genuine consists in willing and desiring truths for selfish reasons, that is, in order to acquire important positions and make monetary gain. Those with an affection for truth that has this origin do not care whether the truths they learn are genuine or not, provided that they are such as can be palmed off as truths. This being so, they confine themselves to endorsing the teachings of the Church in which they were born, regardless of whether those teachings are true or not. They are also in the dark so far as real truths are concerned; for worldly ends or gains, and selfish 1 ends or important positions make people completely blind.

[4] But those with a genuine affection for truth, that is, those who desire to know truths to put them to good use and for the sake of the life they ought to lead, they too keep to the teachings of the Church, until they reach the age when they begin to think for themselves. Then they examine the Scriptures and pray to the Lord for enlightenment; and when they receive it, their hearts rejoice. For they know that if they had been born where the teachings of the Church are different, indeed where the greatest heresy exists, then - if they had not examined Scripture from a genuine affection for truth - they would have remained in it, as for example they would have done if they had been born Jews, or they had been born Socinians. All this shows who exactly those people are, and what they are like, who have a genuine affection for truth, and who they are, and what they are like, who have an affection for truth that is not genuine. Those with a genuine affection for truth are meant in the representative sense by the daughters of Israelite men; but those with an affection for truth that is not genuine are meant in the representative sense by female slaves from among the daughters of Israel, who are the subject at present.

脚注:

1. literally, bodily

  
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Thanks to the Swedenborg Society for the permission to use this translation.