Biblija

 

2 Mose 21

Studija

   

1 Und dies sind die echte, die du ihnen vorlegen sollst:

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.

3 Wenn er allein (W. mit seinem Leibe, d. h. unverheiratet) gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.

4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.

5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,

6 so soll sein Herr ihn vor die ichter (H. Elohim: Götter. So auch Kap. 22,8. 9; vergl. Ps. 82) bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.

7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.

8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.

9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem echte der Töchter.

10 Wenn er sich (And. üb.: ihm) eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.

11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;

13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.

14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist-von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.

15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.

16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.

17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.

18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:

19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis (Eig. sein Stillsitzen) erstatten und ihn völlig heilen lassen.

20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:

21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. (d. h. für sein Geld erkauft)

22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die ichter. (O. nach der ichter Ermessen)

23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,

24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.

26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.

27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.

28 Und wenn ein Ochse (Eig. ein Stück indvieh; so auch in den folgenden Kapiteln) einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, (W. daß er stirbt) so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.

29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.

30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.

31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem echte getan werden.

32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer (W. er) ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,

34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, (W. zurückgeben) und das tote Tier soll ihm gehören.

35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös (W. sein Geld) teilen, und auch den toten sollen sie teilen.

36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

   

Iz Swedenborgovih djela

 

Himmlische Geheimnisse #8910

Proučite ovaj odlomak

  
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8910. „Du sollst dich nicht gelüsten lassen des Hauses deines Nächsten; du sollst dich nicht gelüsten lassen des Weibes deines Nächsten noch seines Knechtes noch seiner Magd noch seines Och-sen noch seines Esels noch irgend etwas, was dein Nächster hat“,

2. Mose 20:14, bedeutet, man solle sich hüten vor der Liebe zu sich und zur Welt und also auch davor, daß nicht das Böse, das in den vorhergehenden Geboten enthalten ist, Sache des Willens werde und sodann als Tat hervorgehe.

Dies erhellt aus der Bedeutung von sich gelüsten lassen, insofern es soviel ist wie aus böser Liebe etwas wollen. Sich gelüsten lassen hat diese Bedeutung, weil alle Begierde aus einer gewissen Liebe hervorgeht, denn man begehrt nichts, was man nicht liebt, und daher bezeichnet auch die Begierde das Fortdauernde der Liebe, hier der Liebe zu sich oder zur Welt und ist gleichsam das Leben ihres Atmens; denn was die böse Liebe atmet, heißt Begierde (concupiscentia), dagegen was die gute Liebe atmet, wird Verlangen (desiderium) genannt.

Die Liebe selbst bezieht sich auf den einen Teil des Gemütes, der Wille genannt wird; denn was der Mensch liebt, das will er auch. Die Begierde hingegen bezieht sich auf beide Teile des Gemütes, nämlich sowohl auf den Willen als auf den Verstand; eigentlich aber ist sie Sache des Willens im Verstande.

Hieraus erhellt, woher es kommt, daß durch die Worte: „Du sollst dich nicht gelüsten lassen dessen, was dein Nächster hat“ bezeichnet wird, man solle sich hüten, daß es nicht Gegenstand des Willens werde, denn was Sache des Willens wird, das wird dem Menschen angeeignet, weil der Wille der Mensch selbst ist.

Man glaubt in der Welt, das Denken sei der Mensch, aber es sind zwei Vermögen, die das Leben des Menschen ausmachen, der Verstand und der Wille. Zum Verstand gehört das Denken, zum Willen die Neigung, die aus der Liebe stammt. Das Denken ohne eine aus der Liebe hervorgehende Neigung bewirkt kein Leben des Menschen, sondern das Denken aus einer Neigung der Liebe, somit der Verstand aus dem Willen. Daß diese beiden unter sich unterschieden sind, ist einem jeden, der nachdenkt, daraus klar, daß der Mensch einsehen und wahrnehmen kann, daß etwas, das er will, böse ist, und daß etwas, das er will oder nicht will, gut ist. Hieraus erhellt, daß der Wille der eigentliche Mensch ist, nicht aber der Gedanke, außer insofern er aus dem Willen in denselben eingeht. Daher kommt es, daß, was in das Denken des Menschen eingeht, aber nicht durch dasselbe in den Willen, ihn nicht unrein macht, sondern das, was durch den Gedanken in den Willen eintritt; dies macht aber den Menschen unrein, weil es ihm dann angeeignet wird und ihm gehört; denn der Wille ist, wie gesagt, der eigentliche Mensch, und was Sache des Willens wird, das geht, wie man sagt, in das Herz ein und aus demselben hervor; was aber nur Sache des Gedankens ist, davon wird gesagt, daß es in den Mund eingehe, aber durch den Bauch in den Abort geworfen werde, nach den Worten des Herrn:

Matthaeus 15:11, 17-19: „Nicht das, was in den Mund eingeht, macht den Menschen unrein, sondern was aus dem Munde herausgeht, das macht den Menschen unrein. “

Alles, was zum Mund eingeht, das geht in den Bauch und wird in den Abort ausgeworfen; was aber aus dem Munde herauskommt, das geht aus dem Herzen hervor, und das macht den Menschen unrein; denn aus dem Herzen kommen arge Gedanken hervor: Mord, Ehebruch, Hurerei, Dieberei, falsches Zeugnis, Lästerung. Hieraus, wie aus allem übrigen kann man ersehen, wie die Rede des Herrn beschaffen war, daß nämlich Inneres und Geistiges gemeint war, aber durch Äußeres und Natürliches ausgedrückt wurde, und zwar gemäß den Entsprechungen.

Der Mund entspricht nämlich dem Denken, wie auch alles, was zum Munde gehört wie Lippen, Zunge, Kehle; das Herz aber entspricht der Neigung der Liebe, somit dem Willen. Daß eine Entsprechung des Herzens mit solchem stattfindet, sehe man Nr. 2930, 3313, 3883-3896, 7542; in den Mund eingehen bedeutet daher, in den Gedanken eingehen, und aus dem Mund ausgehen heißt, aus dem Willen hervorgehen; in den Bauch gehen und in den Abort oder in die Grube geworfen werden bedeutet, in die Hölle geworfen werden; denn der Bauch entspricht dem Weg zur Hölle, und der Abort oder die Grube entspricht der Hölle; die Hölle wird auch wirklich im Worte Grube genannt.

Hieraus wird klar, was es bedeutet, daß alles, was in den Mund eingeht, in den Bauch kommt, und in den Abort geworfen wird; daß nämlich das Böse und Falsche von der Hölle in das Denken des Menschen hineingebracht und wieder dahin zurückgewiesen werde. Dieses kann den Menschen nicht verunreinigen, weil es zurückgewiesen wird. Denn der Mensch kann nicht abstehen vom Denken des Bösen, wohl aber vom Tun desselben; sobald er aber das Böse vom Denken aus in den Willen aufnimmt, dann geht es nicht von ihm weg, sondern dringt in ihn ein, und das heißt, in das Herz eingehen. Was von diesem ausgeht, macht ihn unrein, weil das, was der Mensch will, in Rede und Tat übergeht, insoweit es nicht die äußeren Bande verbieten, nämlich die Furcht vor dem Gesetz, vor dem Verlust des guten Namens, der Ehre, des Gewinnes, des Lebens.

Hieraus erhellt nun, daß durch „laß dich nicht gelüsten“ bezeichnet wird, man solle sich hüten, daß das Böse nicht Sache des Willens werde und dann aus demselben hervorgehe.

Daß die Begierde Sache des Willens, somit des Herzens ist, erhellt auch aus den Worten des Herrn bei Matthaeus 5:27, 28: „Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: Du sollst nicht ehebrechen. Ich aber sage euch: Wer ein Weib ansieht, ihrer zu begehren, der hat schon mit ihr die Ehe gebrochen in seinem Herzen“: unter begehren wird hier verstanden, es wollen und auch tun, wenn nicht Besorgnisse, nämlich äußere Bande abhielten. Deshalb wird gesagt, wer ein Weib ansieht, ihrer zu begehren, der habe mit ihr in seinem Herzen die Ehe gebrochen.

Die Begierde des Bösen wird auch verstanden unter dem rechten Auge, das Ärgernis gibt, und die Begierde des Falschen unter der rechten Hand, die Ärgernis gibt, in den Worten des Herrn bei Matthaeus 5:29, 30: „Ärgert dich dein rechtes Auge, so reiß es aus und wirf es von dir; denn es ist dir besser, daß eines deiner Glieder verlorengehe und nicht dein ganzer Leib in die Hölle geworfen werde; ärgert dich deine rechte Hand, so haue sie ab und wirf sie von dir; denn es ist dir besser, daß eines deiner Glieder verlorengehe und nicht dein ganzer Leib in die Hölle geworfen werde“: hieraus geht wieder deutlich hervor, auf welche Weise der Herr geredet hat, nämlich aus dem Göttlichen, wie überall anderwärts im Worte, daß Er somit Inneres und Himmlisches durch Äußeres oder Natürliches den Entsprechungen gemäß ausgedrückt habe. Hier die Neigung zum Bösen oder die Begierde nach demselben durch das rechte Auge, das Ärgernis gibt, und die Neigung zum Falschen oder die Begierde nach demselben durch die rechte Hand, die Ärgernis gibt, denn das Auge entspricht dem Glauben: das linke Auge dem Wahren des Glaubens und das rechte Auge dem Guten des Glaubens; im entgegengesetzten Sinn aber dem Bösen des Glaubens, also das rechte Auge, das ärgert, der Begierde zum Bösen: Nr. 4403-4421, 4523-4534. Die Hand aber entspricht der Macht des Wahren: die rechte Hand der Macht des Wahren aus dem Guten, im entgegengesetzten Sinn der Macht des Falschen aus dem Bösen, somit die rechte Hand, die ärgert, der Begierde nach demselben: Nr. 3091, 3563, 4937, 8281. Die Gehenna (oder Feuerhölle) ist die Hölle der Begierden.

Jeder kann sehen, daß hier unter dem rechten Auge nicht das rechte Auge verstanden wird, und auch nicht, daß es ausgerissen werden solle; ferner, daß unter der rechten Hand nicht die rechte Hand zu verstehen ist, und daß sie nicht abgehauen werden soll, sondern etwas anderes, was man nicht erkennen kann, wenn man nicht weiß, was das Auge bedeutet und insbesondere das rechte Auge; ferner, was die Hand und insbesondere was die rechte Hand, und was das Ärgern bedeutet; und man kann auch nicht wissen, was es bedeutet, außer durch den inneren Sinn.

Weil aus einem bösen Willen, somit aus einem solchen Herzen die Begierden kommen, und aus dem Herzen oder Willen Mord, Ehebruch, Hurerei, Dieberei, falsches Zeugnis hervorgeht, nach den Worten des Herrn bei Matthaeus 15:19, somit solches, was in den vorhergehenden Geboten des Dekaloges enthalten ist, deshalb wird gesagt, daß „laß dich nicht gelüsten dessen, was dein Nächster hat“ bedeutet, man solle sich hüten, daß nicht das Böse, das in den vorhergehenden Geboten enthalten ist, Sache des Willens werde und dann aus demselben hervorgehe. Laß dich nicht gelüsten dessen, was dem Nächsten gehört, bedeutet aber auch, man solle sich hüten vor der Liebe zu sich und zur Welt, weil aus diesen alles Böse der Begierde wie aus seiner Quelle entspringt; man sehe Nr. 2045, 7178, 7255, 7366-7377, 7488, 8318, 8678.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.