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4 Mose 18

पढाई करना

   

1 Und Jehova sprach zu Aaron: Du und deine Söhne und das Haus deines Vaters mit dir, ihr sollt die Ungerechtigkeit des Heiligtums tragen; und du und deine Söhne mit dir, ihr sollt die Ungerechtigkeit eures Priestertums tragen.

2 Und auch deine Brüder, den Stamm Levi, den Stamm deines Vaters, laß mit dir herzunahen, daß sie sich dir anschließen (S. die Anm. zu 1. Mose 29,34) und dir dienen; du aber und deine Söhne mit dir, ihr sollt vor dem Zelte des Zeugnisses dienen.

3 Und sie sollen deiner Hut warten und der Hut des ganzen Zeltes; nur den Geräten des Heiligtums und dem Altar sollen sie nicht nahen, daß sie nicht sterben, sowohl sie als auch ihr.

4 Und sie sollen sich dir anschließen und der Hut des Zeltes der Zusammenkunft warten nach allem Dienste des Zeltes; aber kein Fremder soll euch nahen.

5 Und ihr sollt der Hut des Heiligtums und der Hut des Altars warten, daß kein Zorn mehr über die Kinder Israel komme.

6 Und ich, siehe, ich habe eure Brüder, die Leviten, aus der Mitte der Kinder Israel genommen; euch als Geschenk sind sie dem Jehova gegeben, (Vergl. Kap. 8,16. 19) um den Dienst des Zeltes der Zusammenkunft zu verrichten.

7 Du aber und deine Söhne mit dir, ihr sollt eures Priestertums warten, in allem, was den Altar betrifft und innerhalb des Vorhangs, und so den Dienst tun; als einen geschenkten Dienst gebe ich euch das Priestertum. Der Fremde aber, der herzunaht, soll getötet werden.

8 Und Jehova redete zu Aaron: Und ich, siehe, ich habe dir die Hut meiner Hebopfer gegeben; von allen heiligen Dingen der Kinder Israel habe ich sie dir und deinen Söhnen gegeben, als Salbungsteil, (Vergl. 3. Mose 7,35) als eine ewige Gebühr. (W. als ein für ewig Bestimmtes; so auch v 11. 19)

9 Dies soll dir gehören von dem Hochheiligen, das nicht verbrannt wird: alle ihre Opfergaben nach allen ihren Speisopfern und nach allen ihren Sündopfern und nach allen ihren Schuldopfern, die sie mir darbringen, (Eig. erstatten, entrichten) als ein Hochheiliges soll es dir und deinen Söhnen gehören.

10 An hochheiligem Orte sollst du es essen, alles Männliche soll es essen; es soll dir heilig sein.

11 Und dies soll dir gehören: die Hebopfer ihrer Gaben, nach allen Webopfern der Kinder Israel; dir und deinen Söhnen und deinen Töchtern mit dir habe ich sie gegeben als eine ewige Gebühr; jeder eine in deinem Hause soll es essen.

12 Alles Beste (Eig. Fett; so auch nachher und v 29. 30. 32) vom Öl und alles Beste vom Most und Getreide, ihre Erstlinge, die sie Jehova geben, dir habe ich sie gegeben.

13 Die ersten Früchte von allem, was in ihrem Lande wächst, die sie Jehova bringen, sollen dir gehören; jeder eine in deinem Hause soll davon essen.

14 Alles Verbannte (d. h. Geweihte. S. die Vorrede und 3. Mose 27,28) in Israel soll dir gehören.

15 Alles, was die Mutter bricht, von allem Fleische, das sie Jehova darbringen, an Menschen und an Vieh, soll dir gehören; nur sollst du den Erstgeborenen vom Menschen jedenfalls lösen, und das Erstgeborene vom unreinen Vieh sollst du lösen.

16 Und die zu Lösenden unter ihnen sollst du von einem Monat an lösen, nach deiner Schätzung, um fünf Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums, der zwanzig Gera ist.

17 Aber das Erstgeborene vom inde oder das Erstgeborene von den Schafen oder das Erstgeborene von den Ziegen sollst du nicht lösen; sie sind heilig. Ihr Blut sollst du an den Altar sprengen, und ihr Fett sollst du als Feueropfer räuchern zum lieblichen Geruch für Jehova.

18 Und ihr Fleisch soll dir gehören; wie die Brust des Webopfers und wie der rechte Schenkel soll es dir gehören.

19 Alle Hebopfer der heiligen Dinge, welche die Kinder Israel dem Jehova heben, habe ich dir gegeben, und deinen Söhnen und deinen Töchtern mit dir, als eine ewige Gebühr; es ist ein ewiger Salzbund vor Jehova für dich und für deinen Samen mit dir.

20 Und Jehova sprach zu Aaron: In ihrem Lande sollst du nichts erben und sollst kein Teil in ihrer Mitte haben; ich bin dein Teil und dein Erbe inmitten der Kinder Israel.

21 Und siehe, den Kindern Levi habe ich allen Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie verrichten, den Dienst des Zeltes der Zusammenkunft.

22 Und die Kinder Israel sollen nicht mehr dem Zelte der Zusammenkunft nahen, um Sünde auf sich zu laden, (Eig. Sünde zu tragen; so auch v 32) daß sie sterben;

23 die Leviten vielmehr sollen (W. der Levit aber, er soll) den Dienst des Zeltes der Zusammenkunft verrichten, und sie sollen ihre Ungerechtigkeit tragen: eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern. Aber inmitten der Kinder Israel sollen sie kein Erbteil besitzen;

24 denn den Zehnten der Kinder Israel, welchen sie Jehova als Hebopfer heben, habe ich den Leviten zum Erbteil gegeben; darum habe ich von ihnen gesagt, daß sie inmitten der Kinder Israel kein Erbteil besitzen sollen.

25 Und Jehova redete zu Mose und sprach:

26 Und zu den Leviten sollst du reden und zu ihnen sprechen: Wenn ihr von den Kindern Israel den Zehnten nehmet, den ich euch von ihnen als euer Erbteil gegeben habe, so sollt ihr davon ein Hebopfer für Jehova heben, den Zehnten von dem Zehnten.

27 Und euer Hebopfer wird euch gerechnet werden wie das Getreide von der Tenne und wie die Fülle von der Kelter.

28 Also sollt auch ihr ein Hebopfer für Jehova heben von allen euren Zehnten, die ihr von den Kindern Israel nehmet, und davon das Hebopfer für Jehova Aaron, dem Priester, geben.

29 Von allem euch Gegebenen sollt ihr alles Hebopfer Jehovas heben, von allem Besten desselben das Geheiligte davon.

30 Und du sollst zu ihnen sagen: Wenn ihr das Beste davon hebet, so soll es den Leviten gerechnet werden wie der Ertrag der Tenne und wie der Ertrag der Kelter.

31 Und ihr möget ihn (den Zehnten, nach Abhub des Hebopfers für Jehova) essen an jedem Orte, ihr und euer Haus; denn das ist euer Lohn für euren Dienst am Zelte der Zusammenkunft.

32 Und ihr werdet seinethalben keine Sünde auf euch laden, wenn ihr das Beste davon hebet, und werdet die heiligen Dinge der Kinder Israel nicht entweihen und nicht sterben.

   

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5 Mose 15

पढाई करना

   

1 Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß halten. Und dies ist die Sache mit dem Erlasse:

2 Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jehova ausgerufen.

3 Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen;

4 es sei denn, daß kein Armer unter dir ist. Denn (O. erlassen. Jedoch wird kein Armer unter dir sein; denn usw.) Jehova wird dich reichlich segnen in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen,

5 wenn du nur der Stimme Jehovas, deines Gottes, fleißig gehorchst, darauf zu achten, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete.

6 Denn Jehova, dein Gott, wird dich segnen, (Eig. hat dich gesegnet) wie er zu dir geredet hat; und du wirst vielen Nationen auf Pfand leihen, du aber wirst nichts auf Pfand entlehnen; und du wirst über viele Nationen herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen.

7 Wenn ein Armer unter dir sein wird, irgend einer deiner Brüder, in einem deiner Tore in deinem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschließen;

8 sondern du sollst ihm deine Hand weit auftun und ihm willig auf Pfand leihen, was hinreicht für den Mangel, den er hat.

9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein Belialswort sei, daß du sprechest: Es naht das siebte Jahr, das Erlaßjahr! und daß dein Auge böse sei gegen deinen Bruder, den Armen, und du ihm nichts gebest, und er über dich (O. wider dich) zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei!

10 Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll nicht ärgerlich sein, wenn du ihm gibst; denn um dieser Sache willen wird Jehova, dein Gott, dich segnen in all deinem Werke und in allem Geschäft deiner Hand.

11 Denn der Arme wird nicht aufhören inmitten des Landes; darum gebiete ich dir und spreche: Du sollst deinem Bruder, deinem Dürftigen und deinem Armen in deinem Lande, deine Hand weit auftun.

12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, (O. dir verkauft wird; vergl. 2. Mose 21,2 usw.; 3. Mose 25,39) so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen.

13 Und wenn du ihn frei von dir entlässest, so sollst du ihn nicht leer entlassen:

14 du sollst ihm reichlich aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter; von dem, womit Jehova, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben.

15 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht gewesen bist im Lande Ägypten, und daß Jehova, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Sache.

16 Und es soll geschehen, wenn er zu dir spricht: Ich will nicht von dir weggehen, weil er dich und dein Haus liebt, weil ihm wohl bei dir ist-

17 so sollst du eine Pfrieme nehmen und sie durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird dein Knecht sein für immer; und auch deiner Magd sollst du also tun.

18 Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn frei von dir entlässest; denn das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners hat er dir sechs Jahre lang gedient; und Jehova, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.

19 Alles männliche Erstgeborene, das unter deinen indern unter deinem Kleinvieh geboren wird, sollst du Jehova, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstgeborenen deines indes nicht arbeiten, und du sollst das Erstgeborene deines Kleinviehes nicht scheren:

20 vor Jehova, deinem Gott, sollst du es essen, Jahr für Jahr, du und dein Haus, an dem Orte, den Jehova erwählen wird.

21 Wenn aber ein Gebrechen an ihm ist, daß es lahm oder blind ist, irgend ein schlimmes Gebrechen, so sollst du es Jehova, deinem Gott, nicht opfern.

22 In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der eine gleicherweise, wie die Gazelle und wie den Hirsch.

23 Nur sein Blut sollst du nicht essen; du sollst es auf die Erde gießen wie Wasser.