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3 Mose 13

Studie

   

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:

2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern.

3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen.

4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage

5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut,

6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.

7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen,

8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz.

9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.

10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist,

11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein.

12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,

13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein.

14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein.

15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz.

16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen.

17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein.

18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,

19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden.

20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden.

21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.

22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal.

23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen.

24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist

25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal.

26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;

27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz.

28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals.

29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat

30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes.

31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.

32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut,

33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen.

34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein.

35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist,

36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein.

37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen.

38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist

39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein.

40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.

41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein.

42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen.

43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut,

44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt.

45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, Unrein!

46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein.

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,

48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird,

49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen.

50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage.

51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein.

52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.

53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,

54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage.

55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht.

56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag.

57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist.

58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein.

59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

   

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Himmlische Geheimnisse # 6963

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6963. „Und siehe, seine Hand war aussätzig wie Schnee“,

2. Mose 4:6, bedeutet die Entweihung des Wahren.

Dies erhellt aus der Bedeutung der Hand, sofern sie die Macht bezeichnet, wie Nr. 6947, und sofern sie das Wahre ist, weil die geistige Macht im Wahren besteht: Nr. 6948, 6960; und aus der Bedeutung des Aussatzes, sofern er die Entweihung bezeichnet, insbesondere die Entweihung des Wahren, worüber folgt.

Im historischen Wort wird viel gehandelt vom Aussatz, von seiner verschiedenen Erscheinung an der Haut, von seiner danach zu beurteilenden Beschaffenheit, (wie auch) davon, daß der Aussätzige entweder eingeschlossen werden, aus der Gemeinschaft hinausgehen oder freigelassen werden solle; und vom Aussatz an Kleidern, an Gefäßen und selbst an Häusern. Daß so viel vom Aussatz gehandelt wird, geschieht nicht wegen des Aussatzes als einer Krankheit, sondern weil er die Entweihung des Wahren bezeichnete, somit wegen des geistigen Sinns, und weil die Juden und Israeliten vor anderen das Wahre entweihen konnten; denn wenn sie das Inwendige des Wortes und die Wahrheiten selbst, welche die Gebräuche der Kirche bei ihnen vorbildeten, gewußt und Glauben daran gehabt und doch ihrer Sinnesart gemäß gelebt hätten, nämlich in der Selbst- und Weltliebe, in Haß und Rache untereinander und in der Grausamkeit gegen die Heiden, so hätten sie die Wahrheit, an die sie einmal geglaubt hat-ten, notwendig entweihen müssen; denn die Wahrheiten glauben und dagegen leben heißt, sie entweihen. Deswegen wurden sie auch von den Erkenntnissen des inwendig Wahren, soweit als möglich abgehalten: Nr. 3398, 3489, so daß sie nicht einmal wußten, daß sie nach dem Tode leben werden; auch nicht glaubten, daß der Messias kommen werde, um die Seelen ewig selig zu machen, sondern um ihre Nation über alle in der Welt zu erheben. Und weil diese Nation so geartet war und heute noch so ist, darum werden sie noch vom Glauben abgehalten, obwohl sie mitten in der Christenheit leben. Daher nun kommt es, daß der Aussatz seiner Beschaffenheit nach so ausführlich beschrieben wurde.

Daß der Aussatz die Entweihung des Wahren bedeutet, erhellt aus den Bestimmungen darüber: 3. Mose Kapitel 13; diese Beschreibung enthält im inneren Sinn alles, was auf die Beschaffenheit der Entweihung des Wahren sich bezieht, z.B. wie sich jene Entweihung zeigt, wenn sie neu ist; wie, wenn sie alt; wie, wenn sie inwendiger im Menschen; wie, wenn sie auch äußerlich; wie, wenn sie heilbar; wie, wenn sie unheilbar ist; was für Mittel zu brauchen und dergleichen, was alles keinem bekannt werden kann, außer durch den inneren Sinn des Wortes.

Weil es aber Unheiliges ist, was durch den Aussatz beschrieben wird, so darf dasjenige, was diese Beschreibung enthält, nicht einzeln erklärt werden; der Himmel schaudert schon, wenn die Entweihung nur genannt wird; nur soviel darf davon angeführt werden:

3. Mose 13:12-14: „Wenn der Aussatz ganz hervorbricht aus der Haut und bedeckt die ganze Haut dessen, der die Plage hat, von seinem Haupt bis zu seiner Ferse, soweit es vor den Augen des Priesters ist, und der Priester sieht, daß der Aussatz sein ganzes Fleisch bedeckt hat, dann soll er den, der die Plage hat, rein sprechen; alles ist verwandelt in weiß, (darum) ist er rein. Wenn aber darin lebendiges, d.i. (rohes) Fleisch sich zeigt, soll er unrein sein“.

Wenn man nicht aus dem inneren Sinn wüßte, wie sich dieses verhält, daß derjenige rein sein soll, der ganz aussätzig ist vom Kopf bis zum Fuß, so müßte dieses als widersinnig erscheinen, aber unter den von Kopf bis zu Fuß Aussätzigen wird verstanden, wer die inwendigen Wahrheiten weiß, aber sie nicht anerkennt oder nicht glaubt: ein solcher ist nicht innerlich in der Entweihung, sondern äußerlich, und dann wird sie entfernt. Deswegen ist er rein. Wenn er aber die Wahrheiten des Glaubens weiß und sie glaubt, und doch dagegen lebt, dann ist er innerlich in der Entweihung, wie auch der, welcher geglaubt hat und nachher leugnet. Daher wird gesagt, wenn darinnen lebendiges Fleisch sich zeigt, wird er unrein sein. Unter dem lebendigen Fleisch wird die Anerkennung und der Glaube verstanden; man sehe, was Nr. 6959 angeführt wurde.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.