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3 Mose 25

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1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach:

2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr ins Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seine Feier dem HERRN feiern,

3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein.

4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seine große Feier dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst.

5 Was aber von ihm selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Feierjahr ist des Landes.

6 Sondern die Feier des Landes sollt ihr darum halten, daß du davon essest, dein Knecht, deine Magd, dein Taglöhner, dein Hausgenoß, dein Fremdling bei dir,

7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande. AlLE Früchte sollen Speise sein.

8 Und du sollst zählen solcher Feierjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählet werden und die Zeit der sieben Feierjahre mache neunundvierzig Jahre.

9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monden, eben am Tage der Versöhnung.

10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt es ein Erlaßjahr heißen im Lande allen, die drinnen wohnen; denn es ist euer Halljahr, da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.

11 Denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr; ihr sollt nicht säen, auch, was von ihm selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen.

12 Denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt.

13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.

14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen,

15 sondern nach der Zahl vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen.

16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern und nach der Wenige der Jahre sollst du den Kauf ringern; denn er soll dir's, nachdem es tragen mag, verkaufen.

17 So übervorteiLE nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott.

18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr danach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget.

19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darinnen wohnet.

20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein:

21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, daß er soll dreier Jahre Getreide machen,

22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neu Getreide kommt.

23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen ewiglich; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir.

24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

25 Wenn dein Bruder verarmet und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Freund kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat.

26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's ein Teil löse,

27 so soll man rechnen von dem Jahr, da er's hat verkauft, und dem Verkäufer die übrigen Jahre wieder einräumen, daß er wieder zu seiner Habe komme.

28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß eines Teils ihm wieder werde, so soll, daß er verkauft hat, in der Hand des Käufers sein bis zum Halljahr; in demselben soll es ausgehen, und er wieder zu seiner Habe kommen.

29 Wer ein Wohnhaus verkauft inner der Stadtmauer, der hat ein ganz Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darinnen er's lösen mag.

30 Wo er's aber nicht löset, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer ewiglich behalten und seine Nachkommen, und soll nicht los ausgehen im Halljahr.

31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, da keine Mauer um ist, das soll man dem Felde des Landes gleich rechnen und soll los werden und im Halljahr ledig ausgehen.

32 Die Städte der Leviten und die Häuser in den Städten, da ihre Habe innen ist, mögen immerdar gelöset werden.

33 Wer etwas von den Leviten löset, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel.

34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

35 Wenn dein Bruder verarmet und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir.

36 Und sollst nicht Wucher von ihm nehmen noch Übersatz, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne.

37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Wucher tun, noch deine Speise auf Übersatz austun.

38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführet hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

39 Wenn dein Bruder verarmet neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen,

40 sondern wie ein Taglöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen.

41 Dann soll er von dir los ausgehen und seine Kinder mit ihm; und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe.

42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführet habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen.

43 Und sollst nicht mit der Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott.

44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,

45 von den Gästen, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen: dieselben sollt ihr zu eigen haben

46 und sollt sie besitzen, und eure Kinder nach euch, zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, soll keiner des andern herrschen mit der Strenge.

47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt, und dein Bruder neben ihm verarmet und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,

48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder los zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen,

49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn, oder sonst sein nächster Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine selbst Hand so viel erwirbt, so soll er sich lösen.

50 Und soll mit seinem Käufer rechnen vom Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld soll nach der Zahl der Jahre seines Verkaufens gerechnet werden; und soll sein Taglohn der ganzen Zeit mit einrechnen.

51 Sind noch viel Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu lösen geben, danach er gekauft ist.

52 Sind aber wenig Jahre übrig bis an das Halljahr, so soll er auch danach wieder geben zu seiner Lösung und soll sein Taglohn von Jahr zu Jahr mit einrechnen.

53 Und sollst nicht lassen mit der Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.

54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr los ausgehen und seine Kinder mit ihm.

55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführet habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

   

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Himmlische Geheimnisse # 2567

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2567. „Knechte und Mägde“, 1 Mose 20:14, daß dies bedeutet, auch mit Vernunftwahrheiten und mit natürlichen Wahrheiten, sodann mit den Neigungen zu denselben, erhellt aus der Bedeutung der Knechte und Mägde.

Knechte und Mägde werden hin und wieder im Worte genannt, und durch dieselben werden im inneren Sinn diejenigen Dinge bezeichnet, die beziehungsweise niedriger und geringer sind, wie dies die vernunftmäßigen und natürlichen Dinge sind gegenüber den geistigen und himmlischen. Unter den natürlichen Wahrheiten werden verstanden wissenschaftliche aller Art, denn diese sind natürlich; daß durch die Knechte und Mägde im Worte diese bezeichnet werden, ergibt sich aus dem inneren Sinn der Worte, wo sie genannt werden:

Jesaja 14:1, 2: „Erbarmen wird Sich Jehovah Jakobs und wird fürder erwählen Israel und wird sie versetzen auf ihren Boden, und anhängen wird ihnen der Fremdling und sich halten zum Hause Jakobs, und es werden sie nehmen die Völker und sie bringen an ihren Ort, und es wird sie für sich als Erbe erhalten das Haus Israels auf dem Boden Jehovahs zu Knechten und Mägden“: hier (steht) Jakob für die äußere Kirche, Israel für die innere, Fremdlinge für die, welche im Wahren und Guten unterrichtet werden: Nr. 1463, 2025. Die Knechte und Mägde für die natürlichen und die Vernunftwahrheiten mit den Neigungen zu denselben, die der unter Jakob und Israel verstandenen Kirche dienen werden. Daß hier nicht Jakob und Israel oder Juden und Israeliten gemeint sind, ist klar, denn diese, unter die Heiden zerstreut, sind Heiden geworden. Die Juden hegen und erwarten noch dergleichen, und zwar nach dem Buchstaben, daß nämlich die Fremden (ihnen) anhangen werden, daß die Völker sie heimführen, und diese ihnen zu Knechten und Mägden dienen werden, während doch in den prophetischen Teilen des Wortes, in denen sie genannt werden, auch nicht das Geringste von den Juden und Israeliten zu verstehen ist. Was ihnen auch daraus offenbar werden kann, daß von Israel gleich sehr wie von Jehudah gesagt wird, sie sollen zurückgeführt werden.

Jesaja 24:1, 2: „Siehe Jehovah leeret das Land aus und macht es öde und wird entstellen dessen Aussehen und sich zerstreuen lassen seine Bewohner, und es wird sein wie das Volk so der Priester, wie der Knecht so sein Herr, wie die Magd so ihre Herrin“: hier das Land für die Kirche: Nr. 662, 1066, 1067, 1850, die ausgeleert und öde gemacht wird und deren Aussehen entstellt und deren Bewohner zerstreut werden, wenn nichts innerlich Wahres und Gutes mehr da ist, die das Volk und der Priester sind und nichts äußerlich Wahres und Gutes, die der Knecht und die Magd sind, und dies ist der Fall, wenn das Äußere über das Innere herrscht.

Jesaja 65:9: „Ich will aus Jakob Samen bringen, und aus Jehudah den Erben Meiner Berge, und besitzen werden sie Meine Auserwählten und Meine Knechte daselbst wohnen“: hier Jakob für die äußere Kirche, Jehudah für die innere himmlische Kirche, die Auserwählten für das Gute, die Knechte für dessen Wahrheiten.

Joel 3:1, 2: „Ich will ausgießen Meinen Geist auf alles Fleisch, und weissagen werden eure Söhne und eure Töchter; auch auf die Knechte und die Mägde werde Ich in selbigen Tagen ausgießen Meinen Geist“: wo vom Reich des Herrn (die Rede ist); weissagen (prophetare) für lehren: Nr. 2534; die Söhne für die Wahrheiten selbst: Nr. 489, 491, 533, 1147; die Töchter für das Gute selbst: Nr. 489, 490, 491; die Knechte und Mägde für das niedrigere Wahre und Gute, und es wird gesagt, daß auf sie der Geist ausgegossen werde, wenn sie hinzutreten und bestätigen. Daß durch Knechte und Mägde solches bezeichnet wird, ist hier und anderwärts nicht so augenscheinlich, sowohl wegen der gewöhnlichen Vorstellung von Knechten und Mägden, als auch wegen der scheinbaren Geschichtlichkeit.

Offenbarung 19:17, 18: „Ich sah einen Engel in der Sonne stehen, der rief mit großer Stimme und sprach zu den Vögeln, die inmitten des Himmels fliegen: Essen sollt ihr Fleisch von Königen und Fleisch von Obersten und Fleisch von Starken und Fleisch von Rossen und derer, die auf ihnen sitzen, und Fleisch von allen Freien und Knechten und von Kleinen und Großen“: daß hier nicht ist Fleisch von Königen, Obersten, Starken, Rossen, den auf ihnen Sitzenden, den Freien und Knechten, das sie essen sollten, ist klar, sondern die inneren und äußeren Wahrheiten der Kirche, die ihnen zu Fleisch geworden sind.

Daß die Knechte die Wahrheiten und die Mägde das Gute bedeuten, die dienlich sind und so dem geistig und himmlisch Wahren und Guten dienen, erhellt noch deutlicher aus den in der vorbildlichen Kirche für die Knechte und Mägde gegebenen Gesetzen, welche Gesetze alle sich beziehen auf den Zustand der Kirche und des Reiches des Herrn im allgemeinen und besonderen und wie das niedrigere Wahre und Gute, welches das natürliche und das vernunftmäßige ist, dem Geistigen und Himmlischen, somit Göttlichen dienen soll. So z.B. daß ein hebräischer Sklave (servus hebraeus) und eine hebräische Sklavin (serva hebraea), im siebenten Jahr frei sein und alsdann beschenkt werden sollte von der Herde, von der Tenne und Kelter: 2 Mose 21:2, 6; 5 Mose 15:12-15; Jeremia 34:9-14. Daß „sein Eheweib frei sein sollte, wenn sie mit ihm in die Sklaverei gegangen, wenn aber sein Herr ihm ein Weib gegeben hatte, daß Weib und Kinder seines Herrn sein sollten“: 2 Mose 21:3, 4. Daß „ein armer gekaufter Bruder nicht sklavisch dienen, sondern wie ein Gedungener (mercenarius) und Mietmann (inquilinus), im Jubeljahr, zugleich mit (seinen) Kindern ausgehen sollte“: 3 Mose 25:47-55. Daß aus den Völkerschaften ringsumher Knechte (servie) und Mägde (ancillae) erkauft werden sollten und aus den Söhnen der als Fremdlinge sich aufhaltenden Beisassen (inquilinorum peregrinantium), und daß dieselben ihr immerwährendes Besitztum sein sollten, über die sie herrschen durften, nicht aber über die Söhne Israels: 3 Mose 25:44-46. Daß, wenn ein Sklave nicht von seinem Sklavendienst (servitio) ausgehen wollte, eine Pfrieme durch sein Ohr an die Türe getan werden, und er immerwährender Sklave sein sollte; ebenso auch wenn eine Magd: 2 Mose 21:6; 5 Mose 15:16, 17. Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin mit einem Stabe geschlagen, daß er starb, so sollte es gebüßt werden; wenn er aber am Leben blieb einen Tag oder Tage, so sollte er (der Herr, davon) frei sein, weil es sein Geld ist: 2 Mose 21:20, 21. Wenn er das Auge oder den Zahn eines Sklaven ausgeschlagen, so sollte dieser frei ausgehen: 2 Mose 21:26, 27. Wenn ein Ochse einen Knecht oder eine Magd stieß, so daß er starb, so sollten dreißig Sekel seinem Herrn bezahlt und der Ochse gesteinigt werden: 2 Mose 21:32. Ein Sklave, der sich von seinem Herrn losgerissen, sollte nicht eingeschlossen werden, sondern wohnen an einem beliebigen Ort und nicht gedemütigt werden: 5 Mose 23:16, 17. Ein um Silber erkaufter und beschnittener Sklave sollte das Pascha essen dürfen: 2 Mose 12/(44), 45. Die erkaufte Tochter jemands sollte aus dem Sklavendienst nicht ausgehen, wie die Sklaven; wenn sie schlecht war (in den Augen ihres Herrn), so sollte der Herr sie nicht an einen Fremden verkaufen: wenn sie verlobt würde mit dem Sohn, so sollte sie sein wie eine Tochter; wenn er eine andere genommen, so sollte er die Nahrung, Bedeckung und die Beiwohnung nicht mindern; wenn er dies nicht getan, so sollte sie umsonst aus der Sklaverei gehen: 2 Mose 21:7-12. Alle diese Gesetze haben ihren Ursprung von den Gesetzen des Wahren und Guten im Himmel und beziehen sich auf sie im inneren Sinn, aber teils durch Entsprechendes, teils durch Vorbildliches und teils durch (sinnbildlich) Bezeichnendes. Nachdem aber die Vorbildungen und sinnbildlichen Bezeichnungen, die das Äußerste und Unterste des Gottesdienstes waren, abgeschafft worden sind, hörte auch ihre Notwendigkeit auf. Würden nun diese Gesetze, nach den Gesetzen der Ordnung des Wahren und Guten und nach den Vorbildungen und den sinnbildlichen Bezeichnungen ausgelegt werden, so würde sich herausstellen, daß durch die Knechte nichts anderes bezeichnet wird, als die vernunftmäßigen und wissenschaftlichen Wahrheiten, die niedrigere Wahrheiten sind und daher den geistigen Wahrheiten dienen müssen, und durch die Mägde deren Gutes, das zwar, weil es auch ein niedrigeres ist, dienen muß, jedoch auf andere Weise, daher einige in Beziehung auf die Mägde gegebene Gesetze sich unterscheiden von den in Beziehung auf die Knechte gegebenen Gesetzen; denn die Wahrheiten an sich betrachtet sind mehr Knechte als ihr Gutes.

Durch das königliche Recht bei 1. Sam. 8:11, 13, 16-18 wird im inneren Sinn auch nichts anderes bezeichnet, als das Recht des Wahren und auch das Recht des Falschen, wenn es über das Wahre und über das Gute zu herrschen anfängt, was aus der Erklärung der Worte, durch die es beschrieben worden ist, erhellen kann: „Das wird sein das Recht des Königs, der über euch herrschen wird: eure Söhne wird er nehmen und wird sie sich stellen zu seinen Wagen und zu seinen Reitern, und sie werden laufen vor seinen Wagen; eure Töchter wird er nehmen zu Gewürzbereiterinnen und zu Köchinnen und zu Bäckerinnen; eure Knechte und eure Mägde und eure besten Jünglinge und eure Esel wird er nehmen und sie bestellen zu seinem Werk; eure Herde wird er zehnten. Endlich werdet ihr selbst seine Knechte sein: und ihr werdet an selbigem Tage schreien ob eurem Könige, den ihr euch erwählet habt, und Jehovah wird euch nicht antworten an selbigem Tage“: daß durch den König das Wahre bezeichnet wird, sehe man Nr. 1672, 2015, 2069 somit im entgegengesetzten Sinn, Nicht-Wahres, d.h. Falsches. Durch die Söhne, die er sich tun werde zu seinen Wagen und zu seinen Reitern, werden bezeichnet die Wahrheiten der Lehre, die dienen werden den Grundsätzen des Falschen, welche sind die Wagen und Reiter; durch die Töchter, die er nehmen werde zu Gewürzbereiterinnen, zu Köchinnen und zu Bäckerinnen, wird bezeichnet Gutes der Lehre, durch die er jenes angenehm und gefällig machen wird. Durch die Knechte und Mägde, die Jünglinge und die Esel, durch die er sein Werk tun wird, wird bezeichnet Vernunftmäßiges und Wissenschaftliches, durch das er jenes begründen wird. Durch die Herde, die er zehnten wird, werden bezeichnet die Überreste des Guten, die er verletzen wird; und dadurch, daß sie werden zu Knechten werden, wird bezeichnet, er werde machen, daß die himmlischen und geistigen Dinge des Wortes und der Lehre, statt zu herrschen, zur Begründung des Falschen seiner Grundsätze, und des Bösen seiner Begierden dienen werden; denn alles wird dem Grundsatze des Falschen eingegossen als Begründendes, durch falsche Anwendung, unrichtige Auslegung, Verkehrung, Verwerfung dessen, was nicht günstig ist; daher wird beigefügt, wenn ihr an jenem Tage schreien werdet ob eures Königs, den ihr euch erwählt habt, so wird Jehovah nicht antworten an selbigem Tage.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.