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2 Mose 22

Studie

   

1 Wenn jemand einen Ochsen oder Schaf stiehlt und schlachtet es oder verkauft es, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf.

2 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird drob geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen.

3 Ist aber die Sonne über ihm aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten. Hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl.

4 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben.

5 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädiget, daß er sein Vieh lässet Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberge wiedererstatten.

6 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennet die Garben oder Getreide, das noch stehet, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.

7 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu behalten tut, und wird demselbigen aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben.

8 Findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die Götter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

9 Wo einer den andern schuldiget um einigerlei Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so sollen beider Sachen vor die Götter kommen. Welchen die Götter verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.

10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder Schaf oder irgend ein Vieh zu behalten tut, und stirbt ihm, oder wird beschädiget, oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand siehet,

11 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Guts HERR soll's annehmen, daß jener nicht bezahlen müsse.

12 Stiehlt es ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem HERRN bezahlen.

13 Wird es aber zerrissen, so soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen.

14 Wenn es jemand von seinem Nächsten entlehnet, und wird beschädiget oder stirbt, daß sein HERR nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.

15 Ist aber sein HERR dabei, so soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedinget hat.

16 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht vertrauet ist, und beschläft sie, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben.

17 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

18 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.

19 Wer ein Vieh beschläft, der soll des Todes sterben.

20 Wer den Göttern opfert, ohne dem HERRN allein, der sei verbannet,

21 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.

22 Ihr sollt keine Witwen und Waisen beleidigen.

23 Wirst du sie beleidigen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören;

24 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden.

25 Wenn du Geld leihest meinem Volk, das arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden dringen und keinen Wucher auf ihn treiben.

26 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergehet.

27 Denn sein Kleid ist seine einige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich, ihn erhören; denn ich bin gnädig.

28 Den Göttern sollst du nicht fluchen und den Obersten in deinem Volk sollst du nicht lästern.

29 Deine Fülle und Tränen sollst du nicht verziehen. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben.

30 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schaf. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du mir's geben.

31 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein: darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern vor die Hunde werfen.

   

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Himmlische Geheimnisse # 9154

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9154. „So soll der Herr des Hauses vor Gott gebracht werden“,

2. Mose 22:7, bedeutet die Untersuchung aus dem Guten.

Dies erhellt aus der Bedeutung von „gebracht werden vor Gott“, sofern es ausdrückt, es solle eine Untersuchung vorgenommen werden, wovon gleich unten, Nr. 9160, und aus der Bedeutung des Herrn des Hauses, sofern er das Gute bezeichnet, aus dem es geschehen soll.

Daß der Herr des Hauses das Gute ist, hat den Grund, weil von den aus dem Gedächtnis abhanden gekommenen Wahrheiten und wißtümlichen Kenntnissen die Rede ist, die durch das Silber und die Gefäße bezeichnet werden, die zur Aufbewahrung gegeben, aber gestohlen wurden: Nr. 9149, 9150, weil diese dem Guten eigen sind und im Guten, darum bedeutet der Herr des Hauses das Gute, dem sie angehören und bei dem sie sind. Das Gute heißt Herr, weil die Wahrheiten und die wißtümlichen Kenntnisse im Guten sind wie in ihrem Hause; man sehe Nr. 3652, wo erklärt werden die Worte des Herrn:

Matthaeus 24:17: „Wer auf dem Dach des Hauses, soll nicht hinabsteigen, etwas aus dem Hause zu holen“.

Daß über das aus dem Gedächtnis abhanden gekommene Wahre und Wißtümliche eine Untersuchung anzustellen ist aus dem Guten, damit verhält es sich in folgender Weise: Das Gute bei dem Menschen ist es, was alle Wahrheiten in sich aufnimmt; denn das Gute hat seine Qualität von den Wahrheiten, und in dem Maß wie die Wahrheiten Gutes in sich und auch um sich haben, leben die Wahrheiten. Es verhält sich damit wie mit einer (Nerven-)Faser oder einem Gefäß in einem Lebewesen: wieviel Seele eine Faser und wieviel Blut ein Gefäß in sich hat – oder desgleichen: wieviel beseelte Fasern ein Blutgefäß um sich hat, soviel Liebe hat es. Die gleiche Bewandtnis hat es mit dem Wahren und Guten: das Wahre ohne das Gute ist wie ein Nerv ohne Geist und wie eine Vene oder Arterie ohne Blut. Wie beschaffen solche sind, (nämlich leblos, also unnütz in einem lebendigen Wesen), kann jeder einsehen. Ebenso verhält es sich mit dem Glauben ohne Liebtätigkeit. Weil das Gute seine Qualität von den Wahrheiten hat, so hat das Gute auch die Form von ihnen, denn wo eine Form ist, da ist auch eine (bestimmte) Qualität, und wo keine Form, da ist auch keine Qualität. Es verhält sich damit auch ebenso wie mit dem Geist und Blut in einem lebendigen Wesen: der Geist bekommt durch die Nerven seine Richtungsbestimmungen, somit die Form, ebenso das Blut durch die Gefäße.

Hieraus wird klar, daß das Wahre ohne das Gute kein Leben und das Gute ohne das Wahre keine Qualität hat, daß folglich der Glaube ohne Liebtätigkeit kein lebendiger Glaube ist. Unter Glauben wird hier verstanden der Glaube des Wahren und durch Liebtätigkeit das Leben des Guten.

Hieraus kann erhellen, wie es zu verstehen ist, daß die abhanden gekommenen Wahrheiten und wißtümlichen Kenntnisse aus dem Guten zu erforschen sind, daß nämlich der Mensch, wenn er im Guten ist, d.h. in der Neigung, das Gute zu tun, dann auch in die Erinnerung an alle Wahrheiten kommt, die in das Gute hineingekommen waren; daß aber, wenn er vom Guten abkommt, dann auch die Wahrheiten verschwinden, denn das Falsche des Bösen ist es, was sie gleichsam wegstiehlt. Die verschwundenen Wahrheiten kommen jedoch wieder ins Bewußtsein, wenn der Mensch in die Neigung zum Guten oder Wahren durch das Leben zurückkehrt. Das kann jeder, der darüber nachdenkt, aus Erfahrung bei sich und bei anderen wissen.

Hieraus wird klar, was es heißt, aus dem Guten nach den Wahrheiten und wißtümlichen Kenntnissen forschen, die dem Gedächtnis oder dem Gemüt des Menschen abhanden gekommen sind.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.