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2 Mose 21

Studie

   

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen:

2 So du einen ebräischen Knecht kaufest, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ledig ausgehen.

3 Ist er ohne Weib kommen, so, soll er auch ohne Weib ausgehen. Ist er aber mit Weib kommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.

4 Hat ihm aber sein HERR ein Weib gegeben und hat Söhne oder Töchter gezeuget, so soll das Weib und die Kinder seines HERRN sein; er aber soll ohne Weib ausgehen.

5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen HERRN lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden,

6 So bringe ihn sein HERR vor die Götter und halte ihn an die Tür oder Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriemen durch sein Ohr; und er sei sein Knecht ewig.

7 Verkauft jemand seine Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte.

8 Gefällt sie aber ihrem HERRN nicht und will ihr nicht zur Ehe helfen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremd Volk sie zu verkaufen, hat er nicht Macht, weil er sie verschmähet hat.

9 Vertrauet er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun.

10 Gibt er ihm aber eine andere, so soll er ihr an ihrem Futter, Decke und Eheschuld nicht abbrechen.

11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.

13 Hat er ihm aber nicht nachgestellet sondern Gott hat ihn lassen ohngefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll

14 Wo aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürget, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte.

15 Wer seinen Vater oder Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.

16 Wer einen Menschen stiehlt und verkaufet, daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.

17 Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.

18 Wenn sich Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:

19 kommt er auf, daß er ausgehet an seinem Stabe so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, ohne daß er ihm bezahle, was er versäumet hat, und das Arztgeld gebe.

20 Wer seinen Knecht oder Magd schlägt mit einem Stabe, daß er stirbt unter seinen Händen, der, soll darum gestraft werden.

21 Bleibt er aber einen oder zween Tage, so soll er nicht darum gestraft werden; denn es ist sein Geld.

22 Wenn sich Männer hadern und verletzen ein schwanger Weib, daß ihr die Frucht abgehet, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und soll's geben nach der Teidingsleute Erkennen.

23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele,

24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule.

26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbet es, der soll sie frei loslassen um das Auge.

27 Desselbigengleichen, wenn er seinem Knecht oder Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder Weib stößet, daß er stirbt, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der HERR des Ochsen unschuldig.

29 Ist aber der Ochse vorhin stößig gewesen, und seinem HERRN ist's angesagt, und er ihn nicht verwahret hat, und tötet darüber einen Mann oder Weib, soll man den Ochsen steinigen, und sein HERR soll sterben.

30 Wird man aber ein Geld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt.

31 Desselbigengleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößet.

32 Stößet er aber einen Knecht oder Magd, so soll er ihrem HERRN dreißig silberne Sekel geben, und den Ochsen soll man steinigen.

33 so jemand eine Grube auftut, oder gräbt eine Grube und decket sie nicht zu, und fällt darüber ein Ochse oder Esel hinein,

34 so soll's der HERR der Grube mit Geld dem andern wieder bezahlen; das Aas aber soll sein sein.

35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößet, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.

36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse stößig vorhin gewesen ist, und sein HERR hat ihn nicht verwahret, so soll er einen Ochsen um den andern vergelten und das Aas haben.

   

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Himmlische Geheimnisse # 8979

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8979. „Wenn er aber eines Weibes Mann ist“, 2 Mose 21:3, bedeutet das Wahre in Verbindung mit seinem Lustreiz.

Dies erhellt aus der Bedeutung des Mannes, insofern er das Wahre bezeichnet, worüber folgen wird; und aus der Bedeutung des Weibes, insofern es das Gute bezeichnet, hier aber den Lustreiz, worüber auch im Folgenden.

Daß Mann (dominus) das Wahre bezeichnet, kommt daher, daß hier unter Mann (oder Herr) der Knecht als der Mann des Weibes verstanden wird und im inneren Sinn durch Knecht sowie auch durch den Mann (vir) eines Weibes, das Wahre bezeichnet wird. Daß der Knecht (diese Bedeutung hat), sehe man Nr. 8974, und auch der Mann: Nr. 3134, 3309, 3459, 7716. Daß das Weib den Lustreiz (des Wahren) bezeichnet, kommt daher, daß das Weib eines Mannes im inneren Sinn das Gute bedeutet: Nr. 915, 2517, 4823, 6014, 8337; weil aber durch den Knecht aus dem israelitischen Volke der Mensch der äußeren Kirche vorbildlich dargestellt wird, der zwar das Wahre der Lehre hat, aber nicht das entsprechende Gute: Nr. 8974, weil er das Wahre nicht um des Wahren willen noch das Gute um des Guten willen tut, sondern um dafür belohnt zu werden, deswegen liegt in dem Wahren und Guten, das er tut, die Vorstellung seines Ichs. Diese Vorstellung geht aber nicht vom Guten aus, sondern von dem Lustreiz; denn im geistigen Sinn wird nichts anderes gut genannt, als was der Liebe zum Herrn und der Liebe zum Nächsten angehört. Dieses Gute erscheint zwar auch wie ein Lustreiz im natürlichen Menschen, aber das Geistige, was darin ist, macht, daß es Gutes ist.

Um noch völliger zu erkennen, wie es sich damit verhalte, muß man wohl merken, daß der Mensch der inneren Kirche aus Liebtätigkeit handelt, also aus der Neigung der Liebe zum Nächsten; der Mensch der äußeren Kirche aber handelt nicht aus dem Guten der Liebtätigkeit, sondern aus dem Wahren des Glaubens, also nicht aus der Neigung der Liebe zum Nächsten, sondern aus Gehorsam, weil es so befohlen ist. Daher kommt es, daß der Mensch der inneren Kirche frei ist, hingegen der Mensch der äußeren Kirche verhältnismäßig ein Knecht; denn wer aus der Neigung der Liebe handelt, der handelt aus der Freiheit: Nr. 2870-2893. Wer hingegen aus Gehorsam, der handelt nicht aus der Freiheit, denn gehorchen ist nicht Freiheit. Dies ist der Grund, weshalb der, welcher aus dem Guten der Liebtätigkeit handelt, der wahre Mensch der geistigen Kirche ist; dieser wird daher im Worte durch Israel vorgebildet. Wer aber nicht aus dem Guten der Liebtätigkeit, sondern aus dem Wahren des Glaubens handelt, ist nicht der wahre Mensch der geistigen Kirche, sondern verhältnismäßig ein Knecht derselben; er wurde daher durch den Knecht vorgebildet, der ein hebräischer Knecht genannt wurde, weil er von den Söhnen Israels erkauft war.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.