Bible

 

2 Mose 22

Studie

   

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. -

2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld;

3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.

4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.

5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.

6 Wenn ein Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.

7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;

8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -

9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -

10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,

11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.

12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.

13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.

14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;

15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.

16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. -

18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. -

19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. -

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden.

21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen.

22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.

23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;

24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -

25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -

26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -

28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.

29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.

30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -

31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

   

Ze Swedenborgových děl

 

Himmlische Geheimnisse # 9222

Prostudujte si tuto pasáž

  
/ 10837  
  

9222. „Und einen Fürsten unter deinem Volk sollst du nicht verwünschen“, 2 Mose 22:27, bedeutet, auch die Lehre des Wahren dürfe man nicht lästern.

Dies erhellt aus der Bedeutung des Fürsten, sofern er die vornehmsten Wahrheiten der Kirche bezeichnet, wovon Nr. 5044. Aus der Bedeutung des Volkes, sofern es die bezeichnet, die in den Wahrheiten der Lehre sind, wovon Nr. 1259, 1260, 2928, 3295, 3581, 7207; und aus der Bedeutung von verwünschen, sofern es soviel ist wie lästern.

Wie dieses zusammenhängt, erhellt aus dem inneren Sinn. Durch „Gott nicht fluchen“ wird nämlich bezeichnet, das göttlich Wahre nicht lästern, und durch „den Fürsten nicht verwünschen“ wird bezeichnet, die Lehre des Wahren nicht lästern. Das göttlich Wahre ist das Wort, und die Lehre der Kirche ist das Wahre aus ihm.

Mit wenigen Worten soll gesagt werden, wie es sich mit der Lästerung des göttlich Wahren verhält: Das göttlich Wahre ist das Wort, und auch die Lehre aus dem Wort. Die, welche dieses im Herzen leugnen, lästern es, obwohl sie es mit dem Munde loben und predigen. In der Leugnung liegt die Lästerung verborgen, die auch ausbricht, wenn sie sich selbst überlassen denken, hauptsächlich im anderen Leben, denn dort wird das Äußere abgetan und die Herzen reden. Die, welche das Wort lästern oder leugnen, können nichts Wahres und Gutes des Glaubens aufnehmen, denn das Wort lehrt, daß der Herr ist, daß ein Himmel und eine Hölle, daß ein Leben nach dem Tode ist, daß der Glaube und die Liebtätigkeit ist und anders mehr, wovon man ohne das Wort oder eine Offenbarung gar nichts wissen würde: Nr. 8944. Ebendarum können die, welche das Wort leugnen, nichts annehmen, was das Wort lehrt, denn wenn sie es lesen oder es hören, tritt die Leugnung entgegen, die das Wahre entweder auslöscht oder ins Falsche verkehrt. Deswegen ist das allererste beim Menschen der Kirche, daß er das Wort glaubt, und dieses Haupterfordernis hat der, welcher im Wahren des Glaubens und Guten der Liebtätigkeit ist. Bei denen aber, die im Bösen der Selbstund Weltliebe sind, ist der Hauptgrundsatz (oder das Prinzip), das Wort nicht zu glauben, denn sie verwerfen es, sobald sie daran den-ken, und lästern es auch.

Wenn der Mensch sehen würde, wie große und welch schreckliche Lästerungen gegen das Wort bei denjenigen sind, die sich im Bösen jener Triebe befinden, so würde ihm grauen. Solange der Mensch in der Welt ist, weiß er es selbst nicht, weil sie sich hinter den Vorstellungen des wirklichen Denkens verbergen, das sich in der Rede mit anderen Menschen kundgibt; dennoch aber werden sie im anderen Leben offenbar und erscheinen grauenhaft.

Es gibt zweierlei Lästerungen: erstlich solche, die aus dem Verstande und nicht zugleich aus dem Willen hervorgehen, zweitens solche, die aus dem Willen hervorgehen durch den Verstand; diese Lästerungen sind es, die so grauenvoll sind, jene aber nicht. Die, welche aus dem Willen durch den Verstand hervorgehen, stammen aus dem Bösen des Lebens; die aber, welche bloß aus dem Verstand und nicht zugleich aus dem Willen hervorgehen, stammen aus dem Falschen der Lehre oder aus den Täuschungen der äußeren Sinne, die den in der Unwissenheit befangenen Menschen betrügen. Dies wurde gesagt, auf daß man wisse, wie es sich mit der Lästerung des göttlich Wahren, d.h. des Wortes und der Lehre aus demselben verhält, die durch „Gott fluchen“ und „den Fürsten des Volkes verwünschen“ bezeichnet wird.

  
/ 10837  
  

Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.