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2 Mose 22

Studie

   

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. -

2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld;

3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.

4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.

5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.

6 Wenn ein Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.

7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;

8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -

9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -

10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,

11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.

12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.

13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.

14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;

15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.

16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. -

18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. -

19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. -

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden.

21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen.

22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.

23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;

24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -

25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -

26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -

28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.

29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.

30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -

31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

   

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Himmlische Geheimnisse # 9167

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9167. „Ob er nicht seine Hand gelegt habe an die Habe seines Genossen und der Herr es genommen“, 2 Mose 22:10, bedeutet die Verbindung unter (und mit) dem Guten.

Dies erhellt aus der Bedeutung von „ob er nicht seine Hand gelegt habe an die Habe seines Genossen“, wenn es vom äußeren und inneren Wahren und Guten gesagt wird, sofern es ausdrückt, ob es in das Gute eingegangen sei, wovon Nr. 9155, somit, ob es unter dem Guten verbunden sei (was die Verbindung unter dem Guten ist, sehe man Nr. 8154), und aus der Bedeutung des Herrn, sofern er das Gute bezeichnet, wovon Nr. 9154. Ob sein Herr es nicht genommen habe, heißt also: ob das Gute es nicht durch Verbindung zu dem Seinigen gemacht habe.

Der Herr bedeutet aber das Gute, weil das Gute beim geistigen Menschen die erste Stelle einnimmt und das Wahre die zweite; und was die erste Stelle einnimmt, das ist der Herr. Wirklich sind auch gemäß der Beschaffenheit des Guten alle Wahrheiten beim Menschen geordnet, wie vom Herrn des Hauses. Daher kommt es, daß unter Herr im Wort der Herr in Ansehung des göttlich Guten und unter Gott, König und Meister der Herr in Ansehung des göttlich Wahren verstanden wird:

5. Mose 10:17: „Jehovah, euer Gott, Er ist der Gott der Götter, und der Herr der Herren“. Offenbarung 17:14: „Das Lamm wird sie überwinden, denn es ist der Herr der Herren, und der König der Könige“.

Offenbarung 19:16: „Er hat auf seinem Kleid und auf seiner Hüfte einen geschriebenen Namen: König der Könige und Herr der Herren“. Daß der Herr Gott heißt in Ansehung des göttlich Wahren, sehe man Nr. 2586, 2769, 2807, 2822, 4402, 7268, 8988, wie auch, daß er König heißt in Ansehung des göttlich Wahren: Nr. 2015, 3009, 3670, 4581, 4966, 5068, 6148. Hieraus ergibt sich klar, daß der Herr auch Herr heißt in Ansehung des göttlich Guten; denn wo im Wort vom Wahren die Rede ist, da ist auch vom Guten die Rede: Nr. 683, 793, 801, 2516, 2618, 2712, 2803, 4094, 4138, 5138, 5502, 6343, 8339. Johannes 13:13, 14: „Ihr nennt Mich Meister und Herr, und saget recht, denn Ich bin es; Ich habe eure Füße gewaschen, euer Herr und Meister“: der Herr heißt auch hier Herr wegen des göttlich Guten und Meister wegen des göttlich Wahren.

Maleachi 3:1: „Plötzlich wird kommen zu seinem Tempel der Herr, den ihr suchet, und der Engel des Bundes, den ihr verlanget“: hier vom Kommen des Herrn, wo er Herr heißt wegen des göttlich Guten und Engel wegen des göttlich Wahren: Nr. 1925, 2821, 3039, 4085, 4295, 6280. Daher kommt es, daß im Alten Testament so häufig gesagt wird Herr Jehovah, und zwar im Gebet, wodurch bezeichnet wird, o guter Jehovah: Nr. 1793, 2921; und daß im Neuen Testament Herr gesagt wird für Jehovah: Nr. 2921. Hieraus kann man auch ersehen, was verstanden wird unter folgenden Worten:

Matthaeus 6:24: „Niemand kann zwei Herren dienen, denn entweder wird er den einen hassen und den anderen lieben“: die zwei Herren sind das Gute und das Böse; denn der Mensch muß entweder im Guten sein oder im Bösen; in beidem zugleich kann er nicht sein, in mehreren Wahrheiten kann er sein, wenn sie geordnet sind unter einem Guten; denn das Gute macht den Himmel beim Menschen, das Böse aber die Hölle. Er muß entweder im Himmel sein oder in der Hölle, nicht aber in beiden, auch nicht zwischen beiden. Hieraus erhellt nun, was im Wort unter Herr verstanden wird.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.