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2 Mose 22

Studie

   

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. -

2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld;

3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.

4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.

5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.

6 Wenn ein Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.

7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;

8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -

9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -

10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,

11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.

12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.

13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.

14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;

15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.

16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. -

18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. -

19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. -

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden.

21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen.

22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.

23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;

24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -

25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -

26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -

28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.

29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.

30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -

31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

   

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Himmlische Geheimnisse # 9166

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9166. „So soll der Eid Jehovahs sein zwischen ihnen beiden“,

2. Mose 22:10, bedeutet die Untersuchung darüber durch Wahrheiten aus dem Wort im ganzen und einzelnen.

Dies erhellt aus der Bedeutung des Eides, sofern es die Bestätigung durch Wahrheiten ist, wovon Nr. 2842, 3037, 3375. Daher bedeutet der Eid Jehovahs (die Untersuchung) durch Wahrheiten aus dem Wort, denn in diesem sind die Wahrheiten Jehovahs oder die göttlichen Wahrheiten. Und aus der Bedeutung von „ihnen beiden“, sofern es ausdrückt, im ganzen und einzelnen, denn „zwischen beiden“ bedeutet im inneren Sinn nicht zwischen zweien, sondern im ganzen und einzelnen; zwei bezeichnet nämlich die Verbindung in eins: Nr. 1686, 3519, 5194, 8423; somit bedeutet es alles, was in einem ist, somit das Ganze und Einzelne in demselben.

Daß man unter zwei im Himmel solches versteht, kommt daher, daß wenn bei den Engeln von zwei Wahrheiten die Rede ist, die nicht miteinander übereinstimmen, sich unterhalb ihrer zwei Geister darstellen, die miteinander streiten und welche die Träger mehrerer Gesellschaften sind. Dann erscheint das Ganze und Einzelne, was der einen Wahrheit angehört, bei dem einen Geist, und das Ganze und Einzelne, was der anderen Wahrheit angehört, bei dem anderen. Dadurch wird man inne, wie sie verbunden werden können. Daß es so ist, davon durfte ich mich durch Erfahrung überzeugen. Daher kommt es, daß durch zwei auch das Volle bezeichnet wird: Nr. 9103. Bei der israelitischen und jüdischen Völkerschaft war es aber erlaubt, bei Jehovah zu schwören, weil sie nicht innere, sondern äußere Menschen waren und beim Gottesdienst nur das Äußere ohne das Innere auffaßten. Daß sie von solcher Art waren, sehe man Nr. 4281, 4293, 4429, 4433, 4680, 4844, 4847, 4865, 4903, 6304, 8588, 8788, 8806. Wenn die Bekräftigung des Wahren in den vom Inwendigen getrennten äußeren Menschen fällt, so geschieht sie durch einen Eid; anders aber, wenn sie in den äußeren durch den inwendigeren fällt, denn im inwendigen (Menschen) erscheint das Wahre in seinem Licht, aber im äußeren ohne den inwendigen erscheint das Wahre in der Finsternis. Daher kommt es, daß die himmlischen Engel, die im innersten oder dritten Himmel sind, weil im höchsten Licht, die Wahrheiten nicht einmal durch Vernunftgründe beweisen. Noch weniger streiten und vernünfteln sie darüber, sondern sie sagen nur: ja oder nein. Der Grund ist, weil sie dieselben vom Herrn her innewerden und sehen. Daher kommt es, daß der Herr sich über die Eidschwüre in folgender Weise ausgesprochen hat:

Matthaeus 5:33-37: „Ihr habt gehört, daß gesagt worden ist: Du sollst nicht falsch schwören, aber dem Herrn (sollst du) deine Eidschwüre lösen (halten); Ich aber sage euch: Ihr sollt überhaupt nicht schwören, weder beim Himmel, denn er ist Gottes Thron, noch bei der Erde, denn sie ist Seiner Füße Schemel, noch bei Jerusalem, denn sie ist die Stadt des großen Königs; auch sollst du nicht schwören bei deinem Haupt, denn du kannst kein einziges Haar weiß oder schwarz machen. Eure Rede aber sei: Ja, ja, nein, nein, was darüber ist, das ist vom Bösen“: diese Worte besagen, daß die göttlichen Wahrheiten vom Herrn und nicht vom Menschen bekräftigt werden sollen. Dies geschieht aber, wenn es innerliche Menschen sind und nicht äußere; denn die äußeren Menschen bekräftigen sie durch Eidschwüre, die innerlichen aber durch Vernunftgründe. Menschen, die noch innerlicher sind, bekräftigen sie gar nicht, sondern sagen nur, daß es so sei oder nicht so sei. Äußere Menschen sind die, welche natürliche Menschen genannt werden, die innerlichen werden geistige Menschen genannt, und die noch innerlicheren werden himmlische Menschen genannt. Daß diese, nämlich die himmlischen, aus dem Herrn inne werden, ob etwas wahr sei oder nicht, sehe man Nr. 2708, 2718, 3246, 4448, 7877. Hieraus erhellt, was es in sich schließt, wenn der Herr sagt: „Ihr sollt überhaupt nicht schwören“; sodann: „Eure Rede sei ja, ja, nein, nein“. Es soll aber erklärt werden, warum auch gesagt wird, sie sollten weder schwören beim Himmel noch bei der Erde noch bei Jerusalem noch bei ihrem Haupte, und daß eine über „ja, ja, nein, nein“ hinausgehende Rede vom Bösen sei:

Schwören beim Himmel heißt, beim göttlich Wahren, somit beim Herrn (schwören), denn der Himmel ist nicht Himmel aus den Engeln, an sich betrachtet, sondern aus dem vom Herrn ausgehenden göttlich Wahren, somit aus dem Herrn in ihnen; denn das Göttliche in ihnen macht, daß sie Engel des Himmels sind und heißen. Daher kommt es, daß gesagt wird, diejenigen, die im Himmel sind, seien im Herrn, wie auch, daß der Herr alles im ganzen und im einzelnen des Himmels sei, ferner daß die Engel göttliche Wahrheiten sind, weil Empfänger des göttlich Wahren vom Herrn. Daß der Himmel nur vermöge des Göttlichen des Herrn in ihm Himmel ist und heißt, sehe man Nr. 552, 3038, 3700; daß die Engel göttliche Wahrheiten sind: Nr. 4295, 4402, 7268, 7873, 8301; und daß unter Engel im Wort etwas vom Herrn verstanden wird: Nr. 1925, 2821, 3039, 4085, 4295, 6280; weil aber der Himmel der Herr ist in Ansehung des göttlich Wahren, darum wird gesagt, man solle nicht schwören beim Himmel, weil er der Thron Gottes sei, denn der Thron Gottes bedeutet das göttlich Wahre, das vom Herrn ausgeht: Nr. 5313, 6397, 9039. Schwören aber bei der Erde heißt, bei der Kirche (schwören), somit beim göttlich Wahren in ihr, denn wie der Himmel der Herr ist vermöge des göttlich Wahren, das von Ihm ausgeht, so ist Er auch die Kirche, insofern die Kirche der Himmel des Herrn oder Sein Reich auf Erden ist. Daß die Erde im Wort die Kirche bedeutet, sehe man Nr. 662, 1066, 1262, 1733, 1850, 2117, 2118, 2928, 3355, 4535, 4447, 5577, 8011, 8732; und weil die Erde die Kirche bedeutet, wo das Göttliche des Herrn unterhalb des Himmels ist, darum wird gesagt, man solle nicht schwören bei der Erde, weil sie der Schemel der Füße Gottes sei. Schemel der Füße bezeichnet das göttlich Wahre unterhalb des Himmels, wie es das Wort im buchstäblichen Sinn ist; denn auf dieses stützt sich, und auf ihm steht gleichsam das göttlich Wahre im Himmel, welches das Wort im inneren Sinn ist. Jenes Wahre wird durch Schemel der Füße bezeichnet bei Psalm 99:5; 132:7; bei Jesaja 60:13 und bei Klagelieder 2:1. Schwören bei Jerusalem aber heißt, bei der Lehre des Wahren aus dem Wort; denn Jerusalem im weiten Sinn bedeutet die Kirche: Nr. 2117, 3654. Wenn aber zuerst die Erde genannt wird, welche die Kirche bedeutet, und nachher Jerusalem, dann bedeutet Jerusalem die Lehre der Kirche, mithin die Lehre des göttlich Wahren aus dem Wort. Ebendeshalb heißt sie die Stadt des großen Königs; denn durch Stadt wird im Wort in dessen innerem Sinn die Lehre des Wahren bezeichnet, man sehe Nr. 402, 2449, 2943, 3216, 4478, 4492, 4493. Schwören bei seinem Haupt heißt aber, bei dem Wahren schwören, das der Mensch selbst für wahr hält und zum Gegenstand seines Glaubens macht; denn das macht beim Menschen das Haupt und wird auch durch Haupt bezeichnet bei Jesaja 15:2; 29:10; Ezechiel 7:18; 13:18; 16:12; 29:18; Matthaeus 6:17 und anderwärts. Daher wird auch gesagt, „weil du kein einziges Haar weiß oder schwarz machen kannst“; denn Haar bedeutet das Wahre des äußeren oder natürlichen Menschen: Nr. 3301, wie es diejenigen haben, die im Wahren des Glaubens sind nicht darum, weil sie inne werden, daß es wahr sei, sondern darum, weil die Lehre der Kirche so lehrt. Und weil sie das nicht anderswoher wissen können, wird gesagt, man soll nicht dabei schwören, weil sie das Haar nicht weiß oder schwarz machen können. Das Haar weiß machen heißt, von sich aus das Wahre als wahr erklären, und das Haar schwarz machen heißt, von sich aus das Falsche als falsch ansehen; denn das Weiße wird gesagt vom Wahren: Nr. 3301, 3993, 4007, 5319, und daher das Schwarze vom Falschen.

Hieraus erhellt nun, was darunter verstanden wird, daß man überhaupt nicht schwören soll, weder beim Himmel noch bei der Erde, auch nicht bei Jerusalem noch bei seinem Haupt, nämlich: Das göttlich Wahre soll nicht bestätigt werden vom Menschen, sondern vom Herrn beim Menschen. Deswegen wird auch zuletzt gesagt: „Eure Rede sei ja, ja, nein, nein, was darüber ist, das ist vom Bösen“, denn die, welche vom Herrn das Wahre innewerden und sehen, bestätigen es nicht anders; und so machen es auch die Engel des innersten oder dritten Himmels, die himmlische Engel genannt werden, von denen oben.

Daß eine Rede, die darüber hinausgeht, aus dem Bösen ist, hat seinen Grund darin, daß, was darüber ist, nicht aus dem Herrn ist, sondern aus dem Eigenen des Menschen, also aus dem Bösen, denn das Eigene des Menschen ist lediglich böse, man sehe Nr. 210, 215, 874, 875, 876, 987, 1023, 1044, 1047, 3812, 4328, 5660, 8941, 8944. Hieraus erhellt abermals, wie der Herr geredet hat, nämlich so, daß in allem und jedem ein innerer Sinn ist, denn Er hat aus dem Göttlichen geredet, mithin ebensowohl für die Engel wie für die Menschen, denn die Engel fassen das Wort nach seinem inneren Sinn auf.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.