Bible

 

2 Mose 22

Studie

   

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. -

2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld;

3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.

4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.

5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.

6 Wenn ein Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.

7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;

8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -

9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -

10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,

11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.

12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.

13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.

14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;

15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.

16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. -

18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. -

19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. -

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden.

21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen.

22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.

23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;

24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -

25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -

26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -

28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.

29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.

30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -

31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

   

Ze Swedenborgových děl

 

Himmlische Geheimnisse # 9146

Prostudujte si tuto pasáž

  
/ 10837  
  

9146. „Oder die stehende Saat oder das Feld“, 2 Mose 22:5, bedeutet, auch des Wahren und Guten des Glaubens in der Empfängnis.

Dies erhellt aus der Bedeutung der Saat, sofern sie das Wahre des Glaubens bezeichnet, worüber folgt; und aus der Bedeutung des Feldes, sofern es die Kirche in Ansehung des Guten bezeichnet, somit das Gute der Kirche, wovon Nr. 9139. Die Saat bezeichnet das Wahre des Glaubens, weil das, was der Saat angehört, wie Weizen und Gerste, und daher das Brot, Gutes der Kirche bedeutet: Nr. 3941, 7602. Gutes der Kirche ist, was der Liebtätigkeit gegen den Nächsten und der Liebe zum Herrn angehört. Dieses Gute ist das Sein und die Seele des Glaubens, denn durch dieses ist der Glaube ein Glaube und empfängt er sein Leben.

Daß die stehende Saat das Wahre des Glaubens in der Empfängnis bezeichnet, hat den Grund, weil sie noch nicht in Garbenhaufen gesammelt und in die Scheunen gebracht ist; deshalb bedeutet die Saat, wenn sie steht oder noch im Werden ist, das Wahre des Glaubens in der Empfängnis. Das gleiche wird durch die Saat bezeichnet bei

Hosea 8:4, 7: „Was Israel betrifft, sie haben einen König gemacht, aber ohne Mich, Fürsten haben sie gemacht, aber ohne Mein Wissen; ihr Silber und ihr Gold haben sie zu Götzen gemacht; denn sie säen Wind, Sturm werden sie ernten; eine stehende Saat haben sie nicht, das Gewächs wird kein Mehl geben; und wenn es doch gibt, werden Fremde es verschlingen“: hier ist die Rede vom Wahren und Guten des Glaubens, das durch Eitles und Falsches zerstreut wurde. Daß davon die Rede ist, ergibt sich aus dem Sachzusammenhang. Was aber davon gesagt wird, erhellt aus dem inneren Sinn, denn in diesem Sinn wird unter König verstanden das Wahre des Glaubens der Kirche im Inbegriff: Nr. 1672, 2015, 2069, 3009, 3670, 4575, 4581, 4966, 5044, 6148; unter den Fürsten die vornehmsten Wahrheiten: Nr. 1482, 2049, 5044. Hieraus wird klar, was darunter verstanden wird, daß „Israel einen König machte, aber ohne Mich, sie machten Fürsten ohne Mein Wissen“, denn Israel ist die Kirche: Nr. 4286, 6426, 6637. Durch Silber wird hier bezeichnet das Wahre des Guten und im entgegengesetzten Sinn das Falsche des Bösen: Nr. 1551, 2954, 5658, 6112, 6914, 6917, 8932; durch Gold das Gute und im entgegengesetzten Sinn das Böse: Nr. 113, 1551, 1552, 5658, 6914, 6917, 8932; durch Götzen die Verehrung aus Falschem und Bösem: Nr. 8941. Hieraus erhellt auch, was bezeichnet wird durch „sie machten ihr Silber und ihr Gold zu Götzen“. Durch den Wind, den sie säen, wird das Gehaltlose bezeichnet, durch den Sturm, den sie ernten werden, die daraus entstehende Verwirrung in der Kirche. Durch die stehende Saat, die sie nicht haben, das Wahre des Glaubens in der Empfängnis. Durch das Gewächs, das kein Mehl geben wird die Unfruchtbarkeit, durch die Fremden, die es verschlingen werden, das Falsche, das es verzehren wird.

  
/ 10837  
  

Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.