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2 Mose 21

Studie

   

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.

3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.

4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.

5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,

6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.

7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.

8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.

9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.

10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.

11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;

13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.

14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist, von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.

15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.

16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.

17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.

18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:

19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.

20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:

21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.

22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.

23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,

24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.

26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.

27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.

28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.

29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.

30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.

31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.

32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,

34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.

35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.

36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

   

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Wahre Christliche Religion # 106

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106. Diese beiden Zustände werden durch verschiedene Erscheinungen im Weltall vorgebildet, weil sie mit der göttlichen Ordnung übereinstimmen, die alles im Weltall bis ins Einzelne durchdringt. Der erste Zustand wird bei jedem Menschen dargestellt durch die Entwicklungsstufen des Kindes- und Knabenalters bis zum reifen Jünglings- und angehenden Mannesalter; denn dies ist die Zeit seiner Erniedrigung vor den Eltern, die Zeit des Gehorsams und des Unterrichts von Seiten der Lehrer und Geistlichen. Den zweiten Zustand aber symbolisiert die Zeit, da der Mensch sein eigener Herr ist, das heißt seinem eigenen Willen und Verstand überlassen wird, Herr in seinem eigenen Haus ist. Für den ersten Zustand ist auch der Stand eines Prinzen oder des Sohnes eines Königs oder Herzogs ein Sinnbild, bevor er selber König oder Herzog wird, ebenso der Stand eines jeden Bürgers, bevor er in die Obrigkeit berufen wird, ja selbst der Stand jedes Untergebenen, bevor er ein Amt erhält, jedes Studierenden, der in die Erfordernisse des geistlichen Standes eingeführt wird, ehe er zum Geistlichen ordiniert wird, und dann wiederum ehe er Pastor und schließlich ehe er Reichsbischof wird. Ferner spiegelt sich der erste Zustand auch im Stand jeder Jungfrau, bevor sie Gattin, jeder Magd, bevor sie Gebieterin wird und ganz allgemein im Stand jedes Lehrlings, bevor er Kaufmann, jedes Soldaten, bevor er Offizier und jedes Knechts, bevor er Herr wird. Stets ist der erste Zustand der Stand des Dienstes, der zweite der des eigenen Willens und des daraus entspringenden Verstandes.

Diese beiden Zustände werden auch durch mancherlei Erscheinungen des Tierreiches dargestellt: der erste durch die Säugetiere und Vögel, solange sie noch in der Obhut der Eltern sind, denen sie willig folgen und von denen sie ernährt und geleitet werden; der zweite, wenn sie die Eltern verlassen und für sich selbst sorgen. Die beiden Zustände sieht man auch bei den Schmetterlingen. Den ersten Zustand stellen sie dar, solange sie als Raupen kriechen und sich von Blättern ernähren, den zweiten, wenn sie die Hülle abwerfen und zu Schmetterlingen werden. Des weiteren stellen sich die genannten Zustände auch in den Subjekten des Pflanzenreichs vor: der erste, solange die Pflanze aus dem Samen hervor wächst, sich zu Ästen, Zweigen und Blättern entfaltet, der zweite, wenn sie Früchte trägt und neue Samen hervorbringt. Man kann dies auch mit der Verbindung des Guten und Wahren vergleichen, weil der Baum und alle seine Teile den Wahrheiten, die Früchte aber dem Guten entsprechen. Ein Mensch, der im ersten Zustand stehen bleibt und nicht in den zweiten eintritt, gleicht einem Baum, der nur Laub, aber keine Früchte trägt und von dem es im göttlichen Wort heißt, er solle „abgehauen und ins Feuer geworfen werden“. (Matthaeus 21:19; Lukas 3:9; 13:6 -10; Johannes 15:5 f.) Ein solcher Mensch gleicht auch einem Sklaven, der nicht frei sein will. Für derartige Sklaven war angeordnet, sie sollten „an eine Tür oder einen Pfosten gestellt und ihr Ohr mit einem Pfriem durchbohrt werden“. (2 Mose 21:6) Ein Sklave ist, wer nicht mit dem Herrn verbunden wird, ein Freier hingegen, wer mit ihm verbunden wird: „Wenn der Sohn euch frei macht, so seid ihr wahrhaftig frei.“ (Johannes 8:36)

  
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