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2 Mose 22

Studie

   

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. -

2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm (d. h. dem Schläger des Diebes; O. so ist seinetwegen, d. h. des Diebes wegen; so auch V. 3) keine Blutschuld;

3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.

4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.

5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten (O. ein Gartenland) abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.

6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen (d. h. wahrsch. eine Dornenhecke) erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.

7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;

8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die ichter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -

9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die ichter kommen; wen die ichter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -

10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,

11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer (d. h. des Viehes) soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.

12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.

13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.

14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt-war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;

15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.

16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. -

18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. -

19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. -

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt (S. die Vorrrede) werden.

21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen.

22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.

23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;

24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -

25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; (Eig. jemand, der um Zins Geld ausleiht) ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -

26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel (Eig. Obergewand, das als Decke benutzt wurde. Vergl. die Anm. zu Kap. 12,34; 5. Mose 22,30) zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -

28 Die ichter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.

29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter (W. mit deiner Fülle und deinem Ausfluß) sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.

30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -

31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

   

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Himmlische Geheimnisse # 4444

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4444. „Als sie das hörten, und es verdroß die Männer, und sie wurden sehr zornig“, 1 Mose 34:7, bedeutet, sie waren im Bösen gegen das Wahre der Kirche bei den Alten.

Dies erhellt aus der Bedeutung von „verdrießen und sehr zornig werden“, insofern es bezeichnet, im Bösen sein. Daß (sie dies waren) gegen das Wahre der Kirche bei den Alten, geht daraus hervor, weil gegen Schechem den Sohn Chamors, durch den das Wahre bei den Alten bezeichnet wurde, wie Nr. 4430, 4431 gesagt worden.

Daß sie im Bösen waren, erhellt aus dem Folgenden, daß sie nämlich mit Hinterlist redeten: 1 Mose 34:13, und dann, als Schechem und Chamor in ihre Worte eingewilligt hatten, dieselben töteten: 1 Mose 34:26-29; daher kommt es, daß durch „verdrießen und sehr zornig sein“ hier bezeichnet wird, daß sie im Bösen waren.

Es hat den Anschein, als ob es Eifer gewesen sei, weil er bei ihrer Schwester gelegen war, nach den gleich folgenden Worten: „Weil er eine Freveltat begangen an Israel, zu liegen bei der Tochter Jakobs, und also sollte es nicht geschehen“, und am Ende des Kapitels: „Sie sprachen: Soll man etwa wie eine Buhldirne behandeln unsere Schwester?“: 1 Mose 34:31; aber es war nicht Eifer; denn Eifer kann niemals stattfinden bei dem, der im Bösen ist, sondern nur bei dem, der im Guten ist; denn der Eifer hat Gutes in sich: Nr. 4164; zwar hatte die Religion, die bei ihren Nachkommen war, Gutes in sich, denn alles und jedes desselben bildete Himmlisches und Geistiges vor, das dem Reiche des Herrn angehörte, aber in Ansehung derjenigen, die derselben anhingen, hatte sie nichts Gutes, denn sie waren nur im Äußeren ohne das Innere, wie oben gezeigt worden.

Es verhält sich dies wie die Religion desselben Volkes, der sie noch heutigentags anhängen: sie erkennen Moses und die Propheten an, somit auch das Wort; dieses ist heilig in sich, aber in bezug auf sie ist es nicht heilig, denn bei allen Aussprüchen desselben haben sie nur sich selbst im Auge, und somit machen sie das Wort selbst weltlich, ja sogar irdisch, denn daß etwas Himmlisches in demselben sei, wissen sie nicht und bekümmern sich auch nicht einmal darum. Diejenigen, die in einem solchen Zustand sind, können nicht im Guten sein, wenn sie ihrer Religion ergeben sind, sondern im Bösen; es fließt nämlich nichts Himmlisches ein, weil sie dies bei sich auslöschen.

Nach einem Gesetz, das auch in der Alten Kirche bekannt war, sollte der, welcher eine Jungfrau schwächte, ihr eine Morgengabe gebn und sie zur Ehefrau nehmen, nach den Worten bei

2. Mose 22:15, 16: „Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die nicht verlobt war, und bei ihr liegt, soll er eine Morgengabe geben, und sie zur Ehefrau nehmen; wenn ihr Vater verweigert, sie ihm zu geben, soll er (ihm) Silber darwägen, so viel die Morgengabe der Jungfrau (beträgt)“.

5. Mose 22:28, 29: „Wenn ein Mann ein Mädchen, eine Jungfrau, findet, die nicht verlobt ist und sie ergreift und bei ihr liegt und sie entdeckt werden, soll der Mann, der bei ihr lag, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben, und sie soll sein Weib sein, weil er sie geschwächt hat; und er soll sie nicht verstoßen können alle Tage seines Lebens“.

Daß eben dieses Gesetz den Alten bekannt war, erhellt offenbar aus Schechems Worten zu dem Vater und den Brüdern des Mädchens: „Und Schechem sprach zu ihrem Vater und zu ihren Brüdern: Laßt mich Gnade finden in euren Augen, und was ihr zu mir saget, das will ich geben. Verlanget reichlich von mir Morgengabe und Geschenk, und wie ihr zu mir sprechet, so will ich euch geben; nur gebet mir das Mädchen zum Weibe“: 1 Mose 34:11, 12; und weil Schechem dieses Gesetz erfüllen wollte und die Brüder Dinahs einwilligten, wenn er würde wie sie, indem alles Männliche beschnitten würde, gemäß den folgenden Worten: „Jedoch unter der Bedingung wollen wir euch willfahren, wenn ihr werdet wie wir, so daß ihr beschneidet bei euch alles Männliche, und dann wollen wir euch unsere Töchter geben und eure Töchter nehmen für uns, und wir wollen bei euch wohnen und ein Volk sein“: 1 Mose 34:15, 16. Hieraus erhellt, daß sie nicht nach dem Gesetze handelten, also nicht aus dem Guten, sondern gegen das Gesetz, und somit aus dem Bösen.

Nach dem Gesetze war es zwar, daß sie keine Ehe eingehen sollen mit (fremden) Völkerschaften, worüber 2 Mose 34:16: „Nimm nicht von ihren Töchtern für deine Söhne, daß ihre Töchter ihren Göttern nachhuren und machen, daß deine Söhne ihren Götter nachhuren“.

5. Mose 7:3, 4: „Du sollst dich nicht verschwägern mit den Völkerschaften und deine Töchter nicht geben ihren Söhnen und nicht nehmen ihre Töchter für deine Söhne; denn sie werden deine Söhne von mir abwenden zu ihren fremden Göttern.“ Aber dieses Gesetz wurde gegeben in Hinsicht auf götzendienerische Völkerschaften damit sie sich nicht durch die Ehen vom wahren vorbildlichen Gottesdienste zum Götzendienst wendeten; denn wenn sie Götzendiener wurden, konnten sie nicht mehr das Himmlische und Geistige des Reiches des Herrn vorbilden, sondern das Entgegengesetzte, das höllischer Art ist; denn alsdann riefen sie irgendeinen teuflischen Geist von der Hölle hervor, den sie verehrten und auf den sie die göttlichen Vorbildungen anwendeten. Deswegen wird gesagt, sie sollten ihren Göttern nicht nachhuren. Ferner auch deswegen, weil durch Völkerschaften Böses und Falsches bezeichnet wurde, mit dem das Gute und Wahre, das sie vorbildeten, nicht vermischt werden durfte, also nicht das Teuflische und Höllische mit dem Himmlischen und Geistigen: Nr. 3024 E. Aber niemals war es ihnen verboten, eine Ehe zu schließen mit solchen Völkerschaften, die ihren Gottesdienst annahmen und, nachdem sie beschnitten worden, Jehovah anerkannten; solche nannten sie Fremdlinge, die sich bei ihnen aufhielten; von die-sen heißt es bei

2. Mose 12:48, 49: „Wenn sich bei dir ein Fremder aufhält und das Pascha Jehovahs halten will, so werde von ihm beschnitten alles Männliche, und dann soll er hinzutreten, es zu halten, und er soll sein wie ein Eingeborener des Landes, einerlei Gesetz soll sein dem Eingeborenen und dem Fremdling, der sich aufhält in eurer Mitte“.

4. Mose 9:14: „Wenn bei euch ein Fremdling sich aufhält, so soll er das Pascha feiern dem Jehovah, nach der Satzung des Pascha, und nach den Gebräuchen desselben soll er es feiern; einerlei Satzung soll sein für den Fremdling wie für den Eingeborenen“: daß sie Fremdlinge genannt werden, die sich in ihrer Mitte und bei ihnen aufhielten, kam daher, weil durch „sich aufhalten“ bezeichnet wurde unterrichtet werden, und somit durch Fremdling diejenigen, die sich in den Satzungen und Lehren unterrichten ließen. Daß „sich aufhalten“ und „Fremdling sein“ dies bedeute, sehe man Nr. 1463, 2025, 3672. 4 Mose 15:14-16: „Und wenn ein Fremdling sich bei euch aufhält, der eine Feuerung lieblichen Geruches Jehovah darbringt, so soll er ebenso tun, wie ihr tut; wie viele ihrer zur Versammlung kommen, einerlei Satzung soll für euch und für den Fremdling sein, der bei euch sich aufhält, eine ewige Satzung für eure Geschlechter; wie ihr, so soll auch der Fremdling sein vor Jehovah; ein Gesetz und ein Recht soll sein für euch und für den Fremdling, der sich bei euch aufhält“.

3. Mose 19:34: „Wie ein Eingeborener aus euch, soll auch der Fremdling sein, der sich aufhält bei euch“.

3. Mose 24:22: „Ein Recht soll sein für euch, wie für den Fremdling, so für den Eingeborenen“.

Daß diese Satzung nicht nur Jakob und seinen Söhnen, sondern auch Schechem und Chamor bekannt war, erhellt aus ihren Worten; denn die Satzungen, Rechte und Gesetze, die dem israelitischen und jüdischen Volke gegeben wurden, waren keine neuen, sondern solche, die früher in der Alten Kirche waren und in der zweiten Alten (Kirche), welche die hebräische von Eber genannt wurde, wie mehrmals gezeigt worden. Daß daher dieses Gesetz ihnen bekannt war, erhellt aus den Worten der Söhne Jakobs: „Es sprachen die Söhne Jakobs zu Chamor und Schechem: Das können wir nicht tun, daß wir unsere Schwester geben einem Manne, der Vorhaut hat, denn es ist uns eine Schmach. Jedoch unter der Bedingung wollen wir euch willfahren, wenn ihr werdet wie wir und beschneidet bei euch alles Männliche. Und dann werden wir euch unsere Töchter geben und eure Töchter nehmen für uns, und wir werden bei euch wohnen, und wir werden ein Volk sein“: 1 Mose 34:14-16; und aus den Worten Chamors und Schechems, insofern sie nicht nur einwilligten, sondern auch sich und alles Männliche in ihrer Stadt beschneiden ließen: 1 Mose 34:18-24. Hieraus erhellt, daß Schechem ein solcher ward, wie der Fremdling, wovon im Gesetze, und daß er so die Tochter Jakobs zum Weibe nehmen konnte; somit war es eine Freveltat, daß jene sie töteten, was auch Jakob vor seinem Tode bezeugte: 1 Mose 49:5-7. Daß nicht nur Jehudah, sondern auch Moses, ferner die Könige der Juden und Israeliten sowie auch mehrere aus dem Volke Frauen von den Heiden heirateten, ist offenbar aus den historischen Teilen des Wortes; daß aber dieselben ihre Satzungen, Rechte und Gesetze annahmen und als Einsassen (peregrinis) anerkannt wurden, ist nicht zu bezweifeln.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.