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2 Mose 21

Studie

   

1 Und dies sind die echte, die du ihnen vorlegen sollst:

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.

3 Wenn er allein (W. mit seinem Leibe, d. h. unverheiratet) gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.

4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.

5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,

6 so soll sein Herr ihn vor die ichter (H. Elohim: Götter. So auch Kap. 22,8. 9; vergl. Ps. 82) bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.

7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.

8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.

9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem echte der Töchter.

10 Wenn er sich (And. üb.: ihm) eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.

11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;

13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.

14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist-von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.

15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.

16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.

17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.

18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:

19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis (Eig. sein Stillsitzen) erstatten und ihn völlig heilen lassen.

20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:

21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. (d. h. für sein Geld erkauft)

22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die ichter. (O. nach der ichter Ermessen)

23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,

24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.

26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.

27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.

28 Und wenn ein Ochse (Eig. ein Stück indvieh; so auch in den folgenden Kapiteln) einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, (W. daß er stirbt) so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.

29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.

30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.

31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem echte getan werden.

32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer (W. er) ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,

34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, (W. zurückgeben) und das tote Tier soll ihm gehören.

35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös (W. sein Geld) teilen, und auch den toten sollen sie teilen.

36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

   

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Himmlische Geheimnisse # 9011

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9011. „So will Ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll“, 2 Mose 21:13, bedeutet den Zustand des Schuldlosen und dadurch von der Strafe Befreiten.

Dies erhellt aus der Bedeutung des Ortes, insofern er einen Zustand bezeichnet, worüber Nr. 2625, 2837, 3356, 3387, 3404, 4321, 4882, 5605, 7381; und aus der Bedeutung der Freistatt (Asyl) oder des Ortes, wohin der fliehen soll, der unversehens oder durch Zufall jemand getötet hat, insofern er den Zustand der Schuldlosigkeit und der Befreiung von Strafe bezeichnet, denn die, welche jemanden zufällig getötet hatten, d.h. ohne Vorsatz, also nicht mit Vorbedacht und nicht aus einer bösen Willensneigung, hatten keine Schuld für ihre Person; wenn daher solche zu dem Orte des Asyls gelangten, waren sie frei von Strafe. Durch sie wurden diejenigen vorgebildet, die ohne Vorsatz jemand in Ansehung seines Wahren und des Guten des Glaubens verletzten und dadurch sein geistiges Leben auslöschen, weil sie in einem schuldfreien und daher straflosen Zustand sind, wie es auch diejenigen sind, die allen Glauben an ihre Religion haben, auch wenn sie im Falschen ist, und aus dieser wider das Wahre und Gute des Glaubens vernünfteln und dadurch (andere) bereden, wie dies bisweilen Irrlehrer zu tun pflegen, die sehr gewissenhaft, und daher auch sehr eifrig sind.

Daß diese vorgebildet wurden durch solche, die zu den Freistätten flohen erhellt

4.

Mose 35:11, 12, 22, 23: „Erwählet euch passende Städte, die euch Zufluchtsstätten seien, daß dahin fliehe ein Totschläger, der eine Seele (Person) getötet hat aus Versehen; wenn er unversehens, nicht aus Feindschaft, ihn stieß oder irgendein Werkzeug auf ihn warf ohne Absicht oder mit irgendeinem Steine, wodurch man getötet werden kann (ihn traf), daß er starb, während er doch nicht sein Feind war noch seinen Schaden suchte“.

5.

Mose 19:4, 5: „Das ist die Sache in betreff des Totschlägers, der dahin fliehen soll, daß er am Leben bleibe, wenn er seinen Nächsten erschlagen hat ohne sein Wissen, da er ihn nicht gehasset, weder gestern noch vorgestern; er ging etwa mit seinem Nächsten in den Wald um Holz zu hauen; und seine Hand holte aus mit der Axt, um den Baum zu fällen; und das Eisen fuhr vom Stiele, und traf seinen Nächsten, daß er starb. Ein solcher soll in eine dieser Städte fliehen, damit er lebe“: es wird hier der Zustand eines Schuldlosen und von der Strafe Befreiten beschrieben, der jemanden durch das Falsche seines Glaubens, das er für Wahrheiten hielt, oder durch (falsches) Wißtümliches aus Sinnestäuschungen beschädigt und dadurch dem inneren oder geistigen Leben desselben Schaden zugefügt hat. Um dies zu bezeichnen, wird dieser Irrtum oder Zufall durch irgendein Werkzeug beschrieben, z.B. durch einen Stein, den er auf seinen Nächsten fallen ließ, daß er starb, wie auch durch eine Axt oder ein Eisen, das aus dem Stiele herausfuhr, als zwei zusammen im Walde Holz fällten. Der Grund, weshalb es durch solches bezeichnet wird, liegt darin, daß das Werkzeug das Wißtümliche bedeutet, der Stein das Wahre des Glaubens und im entgegengesetzten Sinn das Falsche; ebenso das Eisen der Axt; und Holz fällen bedeutet, einen Streit (führen) über das Gute in betreff der Religion.

Ein jeder kann sehen, daß der aus Versehen geschehene Mord nicht ohne geheime Ursache beschrieben wurde durch das Eisen der Axt, das im Walde seinem Stiele entfuhr, weil ja ein solches Verse-hen selten und kaum einmal in vielen Jahren vorzukommen pflegt. Dieses Versehen wurde aber durch solches beschrieben, wegen des inneren Sinnes, in dem der Schaden beschrieben wird, der von einem anderen durch das Falsche des Glaubens, das er nach seiner Religion für Wahrheit hielt, einer Seele zugefügt wurde; denn wer durch Falsches, das er für Wahrheit hält, Schaden zufügt, verursacht den Schaden nicht vorsätzlich, sondern mit gutem Gewissen, weil aus dem Glauben an seine Religion, und daher aus Eifer.

Damit dieses im inneren Sinn durch diejenigen bezeichnet wurde, die aus Versehen ihren Nächsten töteten, wurde es, wie gesagt, durch einen Stein beschrieben, durch das Fällen des Holzes im Walde und durch das Eisen der Axt, das dem Stiel entfuhr und auf den Nächsten fiel, denn der Stein bezeichnet das Wahre des Glaubens im natürlichen Menschen, und im entgegengesetzten Sinn das Falsche; man sehe Nr. 643, 1298, 3720, 6426, 8609, 8941; ebenso das Eisen: Nr. 425, 426. Das Eisen der Axt, das seinem Stiele entfuhr, bezeichnet das von seinem Guten getrennte Wahre, denn Holz bedeutet das Gute: Nr. 643, 2812, 3720, 8354; Holz hauen bedeutet, Verdienst in die Werke setzen: Nr. 1110, 4943, 8740; aber Holz im Walde fällen bedeutet, dieses und ähnliches besprechen und Erörterungen darüber anstellen, denn der Wald bedeutet die Gegenstände der Religion. Solches wird durch „Holz fällen mit Äxten im Walde“ bezeichnet.

Jeremia 46:22, 23: „Die Söldner Ägyptens werden mit Macht gehen, sie werden kommen mit ihren Äxten wie Holzhacker, sie werden seinen Wald umhauen, spricht Jehovah“: Holz fällen im Walde bedeutet hier, einer falschen Religion gemäß handeln und das zerstören, was der Kirche angehört; denn die Kirche wird Wald, Garten und Paradies genannt. Wald wegen ihrer Kenntnisse (oder ihres Wis-sens), Garten zufolge der Einsicht und Paradies zufolge der Weisheit: Nr. 3220, denn die Bäume bezeichnen das Innewerden des Guten und Wahren, wie auch die Erkenntnisse desselben: Nr. 103, 2163, 2722, 2972, 4552, 7690, 7692; und weil Wald die Kirche bezeichnet in betreff ihres Wissens, also in betreff des Äußeren, so bezeichnet er auch die Religion.

Die Kirche wird in betreff ihres Wissens oder in betreff des Äußeren durch Wald bezeichnet bei Psalm 96:12: „Das Feld möge jauchzen und alles, was auf demselben ist; es mögen singen alle Bäume des Waldes“.

Psalm 132:6: „Siehe, wir haben von Ihm gehört in Ephrata, wir fanden Ihn in den Feldern des Waldes“: dies vom Herrn.

Jesaja 10:17-20, 34: „Das Licht Israels wird zum Feuer werden und sein Heiliger zur Flamme, diese wird verbrennen die Herrlichkeit seines Waldes und seinen Karmel; von der Seele bis zum Fleisch wird er ihn verzehren; daher wird die Zahl der übrigen Bäume des Waldes (gering sein), so daß ein Knabe sie aufzeichnen kann; durch das Eisen wird er umhauen das Dickicht des Waldes, und der Libanon wird fallen durch einen Mächtigen“: Wald für die Kirche in Ansehung der Erkenntnisse des Wahren, Karmel für die Kirche in Ansehung der Erkenntnisse des Guten; ebenso Libanon und Hermon; die Bäume des Waldes für die Erkenntnisse wie oben. Die Zahl wird so sein, daß ein Knabe sie aufzeichnen kann, bedeutet, es werden nur wenig (Erkenntnisse) sein; das Dickicht des Waldes für das Wißtümliche: Nr. 2831. Jesaja 37:24: „Du sprachst: Mit der Menge meiner Wagen will ich ersteigen die Höhen der Berge an den Seiten des Libanons; daselbst will ich umhauen seine hohen Zedern, die Auswahl seiner Tannen, dann werde ich kommen bis zu seiner äußersten Höhe zu dem Walde seines Karmels“.

Jeremia 21:14: „Ich will euch heimsuchen nach der Frucht eurer Werke, und Ich will ein Feuer anzünden in seinem Wald“.

Ezechiel 21:2, 3: „Weissage wider den Wald des Feldes gegen Mittag und sprich zum Walde des Mittags: siehe, Ich will in dir ein Feuer anzünden, das soll alle Bäume verzehren“.

Micha 7:14: „Weide Dein Volk mit Deinem Stabe, die Herde Deines Erbes, das allein wohnt im Walde in der Mitte des Karmels“.

Wer sieht nicht, daß an diesen Stellen unter Wald nicht ein Wald zu verstehen ist, noch unter Libanon und Karmel, welche Waldgebirge sind, der Libanon und Karmel, sondern etwas zur Kirche Gehöriges? Was von der Kirche (zu verstehen sei), war aber bisher verborgen, weil der innere Sinn verborgen war. Es ist jedoch zu verwundern, daß in einem so gelehrten Weltteil, wie es Europa vor den übrigen ist und wo das Wort ist, in dessen einzelnem ein innerer Sinn liegt, keine Kenntnis desselben vorhanden ist. Und doch war dieselbe bei den Alten in Chaldäa, in Assyrien, in Ägypten und auch in Arabien vorhanden gewesen, und von hier aus in Griechenland, in deren Büchern, Sinnbildern und Hieroglyphen noch jetzt dergleichen gefunden wird. Die Kenntnis dieser Wissenschaft ging aber verloren, weil man nicht glaubt, daß das Geistige etwas Wirkliches ist.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.