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2 Mose 21

Studie

   

1 Und dies sind die echte, die du ihnen vorlegen sollst:

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.

3 Wenn er allein (W. mit seinem Leibe, d. h. unverheiratet) gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.

4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.

5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,

6 so soll sein Herr ihn vor die ichter (H. Elohim: Götter. So auch Kap. 22,8. 9; vergl. Ps. 82) bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.

7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.

8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.

9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem echte der Töchter.

10 Wenn er sich (And. üb.: ihm) eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.

11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;

13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.

14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist-von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.

15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.

16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.

17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.

18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:

19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis (Eig. sein Stillsitzen) erstatten und ihn völlig heilen lassen.

20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:

21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. (d. h. für sein Geld erkauft)

22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die ichter. (O. nach der ichter Ermessen)

23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,

24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.

26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.

27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.

28 Und wenn ein Ochse (Eig. ein Stück indvieh; so auch in den folgenden Kapiteln) einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, (W. daß er stirbt) so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.

29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.

30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.

31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem echte getan werden.

32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer (W. er) ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,

34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, (W. zurückgeben) und das tote Tier soll ihm gehören.

35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös (W. sein Geld) teilen, und auch den toten sollen sie teilen.

36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

   

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Himmlische Geheimnisse # 9003

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9003. „So soll er ihre Nahrung, ihre Bekleidung und die eheliche Pflicht gegen sie nicht vermindern“, 2 Mose 21:10, bedeutet, keine Beraubung des inneren Lebens, das die Nahrung ist, solle eintreten, auch keine des äußeren Lebens, das die Kleidung ist, somit auch keine Beraubung der Verbindung, welche die eheliche Pflicht ist.

Dies erhellt aus der Bedeutung der Nahrung, insofern sie den Unterhalt des inneren Lebens bezeichnet; denn Nahrung oder Speise und Trank bedeuten im geistigen Sinn die Erkenntnisse des Guten und Wahren: Speise die Erkenntnisse des Guten: Nr. 5147, und Trank die Erkenntnisse des Wahren: Nr. 3168, 3772. Nahrung bezeichnet daher alles, was das geistige Leben des Menschen ernährt: Nr. 5293, 5576, 5579, 5915, 8562. Aus der Bedeutung der Bedeckung oder Bekleidung, insofern sie den Unterhalt des äußeren Lebens bezeichnet, denn Bedeckung oder das Kleid bedeutet im geistigen Sinn die untergeordneten wißtümlichen Kenntnisse. Sie sind es, die das äußere Leben des Menschen in geistiger Weise unterhalten: Nr. 5248, 6918. Aus der Bedeutung der ehelichen Pflicht, insofern sie die Verbindung bezeichnet; und aus der Bedeutung von nicht vermindern, insofern es heißt, nicht berauben. Damit verhält es sich in folgender Weise: Die natürliche Neigung, die mit dem geistig Wahren verbunden ist und durch die von dem Sohne zum Weibe genommenen Magd bezeichnet wird, erfordert beständig ihren Lebensunterhalt vom geistig Wahren, mit dem sie verbunden ist; denn ohne diesen Unterhalt geht die Neigung zugrunde. Es verhält sich mit der Neigung des Menschen wie mit dem Menschen selbst: er stirbt, wenn er nicht durch Nahrung erhalten wird. Auch ist der Mensch in Ansehung seines Inneren nichts als Neigung. Der gute Mensch ist die Neigung zum Guten und daraus zum Wahren, der böse dagegen die Neigung zum Bösen und daraus zum Falschen. Dies erkennt man besonders an dem Menschen, wenn er ein Geist wird: die Lebenssphäre, die dann aus ihm hervorströmt, ist entweder die einer Neigung zum Guten oder einer Neigung zum Bösen. Seine Nahrung oder seinen Unterhalt empfängt er dann nicht mehr aus natürlicher Speise und natürlichem Trank, sondern aus Geistigem, das bei dem bösen Geiste das Falsche aus dem Bösen ist und bei dem guten Geiste das Wahre aus dem Guten. Auch ist die Ernährung der menschlichen Gemüter, während sie im Körper und in der Welt leben, keine andere.

Daher kommt es, daß alles, was zur Nahrung gehörtwie Brot, Fleisch, Wein, Wasser und vieles andere, dem geistigen Sinne nach im Worte solches bezeichnet, was zur geistigen Nahrung gehört.

Hieraus geht auch deutlich hervor, was unter den Worten des Herr verstanden wird:

Matthaeus 4:4: „Der Mensch lebt nicht vom Brot allein, sondern von einem jeglichen Worte, das aus dem Munde Gottes geht“.

Ferner was unter Seinen Worten zu verstehen ist bei Lukas 22:30: „Ihr werdet essen und trinken an Meinem Tische in Meinem Reiche“.

Matthaeus 26:29: „Ich sage euch aber, daß Ich von nun an nicht mehr trinken werde von diesem Gewächs des Weinstockes, bis zu jenem Tage, da Ich es neu mit euch trinken werde im Hause Meines Vaters“: dies sagte Er, nachdem Er das heilige Abendmahl eingesetzt hatte, in dem Brot und Wein das bezeichnet, was der Liebe und dem Glauben angehört, ebenso wie Fleisch und Blut.

Hieraus kann man klar ersehen, was unter dem Fleisch und unter dem Blut des Herrn zu verstehen ist bei Johannes 6:49-58, und durch Folgendes: Johannes 6:55: „Mein Fleisch ist wahrhaft eine Speise und Mein Blut ist wahrhaft ein Trank“.

Daß das Fleisch im Worte das Gute der Liebe bedeutet, sehe man Nr. 3813, 7850; und Blut das Gute des Glaubens: Nr. 4735, 6978, 7317, 7326, 7850, 7846, 7877; ebenso Brot und Wein: Nr. 2165, 2177, 3464, 3478, 3735, 3813, 4211, 4217, 4735, 4976, 5915, 6118, 6377.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.