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2 Mose 21

Studie

   

1 Und dies sind die echte, die du ihnen vorlegen sollst:

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.

3 Wenn er allein (W. mit seinem Leibe, d. h. unverheiratet) gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.

4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.

5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,

6 so soll sein Herr ihn vor die ichter (H. Elohim: Götter. So auch Kap. 22,8. 9; vergl. Ps. 82) bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.

7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.

8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.

9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem echte der Töchter.

10 Wenn er sich (And. üb.: ihm) eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.

11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;

13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.

14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist-von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.

15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.

16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.

17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.

18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:

19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis (Eig. sein Stillsitzen) erstatten und ihn völlig heilen lassen.

20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:

21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. (d. h. für sein Geld erkauft)

22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die ichter. (O. nach der ichter Ermessen)

23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,

24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.

26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.

27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.

28 Und wenn ein Ochse (Eig. ein Stück indvieh; so auch in den folgenden Kapiteln) einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, (W. daß er stirbt) so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.

29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.

30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.

31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem echte getan werden.

32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer (W. er) ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,

34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, (W. zurückgeben) und das tote Tier soll ihm gehören.

35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös (W. sein Geld) teilen, und auch den toten sollen sie teilen.

36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

   

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Himmlische Geheimnisse # 8974

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8974. „Wenn du einen hebräischen Knecht kaufst“, 2 Mose 21:2, bedeutet diejenigen innerhalb der Kirche, die in den Wahrheiten der Lehre sind, aber nicht im Guten ihnen gemäß.

Dies erhellt aus der Bedeutung von kaufen, insofern es soviel ist wie sich erwerben und aneignen, worüber Nr. 4397, 5374, 5397, 5406, 5410, 5426, 7999; und aus der Bedeutung des hebräischen Knechtes, insofern er diejenigen innerhalb der Kirche bezeichnet, die in den Wahrheiten der Lehre und nicht im Guten ihnen gemäß sind, denn Knecht wird von denjenigen gesagt, die im Wahren sind, aber nicht im entsprechenden Guten, und im allgemeinen von dem Wahren in bezug auf das Gute: Nr. 3409; und hebräisch von denen, die zur Kirche gehören und von denen, die Dienste leisten, somit von denen, die zur Kirche gehören; man sehe Nr. 5136, 5236, 6675, 6684; daß es auch von denen gesagt wird, die Dienste leisten: Nr. 1703, 1741, 5013. Weil in dem nun Folgenden von den Knechten und Mägden aus den Söhnen Israels gehandelt wird, soll gesagt werden, was diese Dinge dem inneren Sinn nach in sich schließen: Ein jeder kann sehen, daß sie Geheimnisse des Himmels enthalten, weil sie von Jehovah vom Berge Sinai mündlich dem Mose gesagt und anbefohlen wurden, und weil sie zunächst auf die Worte des Dekaloges folgen. Ohne solche Geheimnisse wären sie nur bürgerliche und gerichtliche Gesetze, wie die der anderen Völker auf Erden, in denen kein Geheimnis des Himmels verborgen liegt. Allein die Geheimnisse, die sie enthalten, sind nur den Engeln in den Himmeln offenbar, somit nicht den Menschen, außer durch den inneren Sinn; denn dieser Sinn lehrt, wie die Engel das Wort auffassen, und somit lehrt er die Geheimnisse, die dem Worte innewohnen. Welche und von welcher Art diese Geheimnisse sind, wird im Folgenden aus der Erklärung des einzelnen erhellen. Damit man sich eine allgemeine Vorstellung davon bilde, soll mit wenigem gesagt werden, was im besonderen unter hebräischen Knechten im inneren Sinn verstanden wird.

In der geistigen Kirche, welche die Söhne Israels vorbildeten, gibt es zweierlei Arten von Menschen, es gibt solche, die im Glaubenswahren sind, aber nicht im entsprechenden Guten des Lebens, und es gibt solche, die im Guten der Liebtätigkeit und im entsprechenden Glaubenswahren sind. Diejenigen, die im Guten der Liebtätigkeit und im entsprechenden Glaubenswahren sind, bilden die eigentliche Kirche und sind Menschen der inneren Kirche; im inneren Sinn des Wortes sind es diejenigen, die Söhne Israels genannt werden. Diese sind aus sich frei, weil sie im Guten sind, denn diejenigen, die durch das Gute vom Herrn geführt werden, sind frei: Nr. 892, 905, 2870-2893. Diejenigen aber, die im Glaubenswahren sind und nicht im entsprechenden Guten des Lebens, sind die Menschen der äußeren geistigen Kirche. Sie sind es, die im inneren Sinn des Wortes unter den hebräischen Knechten verstanden werden. Daß diese durch Knechte vorgebildet werden, hat seinen Grund darin, daß dasjenige, was zur äußeren Kirche gehört, verhältnismäßig nichts anderes als das Dienende (Knechtische) ist. Ebenso auch das Wahre des Glaubens im Verhältnis zum Guten der Liebtätigkeit, denn das Wahre des Glaubens dient nur dazu, den Menschen der Kirche in das Gute der Liebtätigkeit einzuführen.

Überdies muß man wissen, daß der, welcher das Ganze der Kirche, also das Ganze des Seelenheils in das Glaubenswahre und nicht in das Gute der Liebtätigkeit setzt, und auch wer allein aus Gehorsam und nicht aus Liebesneigung das Gute tut, nicht wiedergeboren werden kann, wie die, welche im Guten der Liebtätigkeit sind, d.h. die aus Liebesneigung das Gute tun. Sie können zwar gebessert, aber nicht wiedergeboren werden; von ihrer Umbildung wird im inneren Sinn gehandelt, hier in den Gesetzen über die Knechte und die Mägde.

Die Geheimnisse in betreff dieser Umbildung sind heutigen Tages niemanden bekannt, und zwar deswegen, weil es fast allenthalben innerhalb der Kirche unbekannt ist, was das Glaubenswahre zum Seelenheil beiträgt, und was das Gute der Liebtätigkeit, ja sogar, was Liebtätigkeit ist, wie auch, daß die Liebtätigkeit und der Glaube unter sich eine Ehe bilden müssen, damit etwas von der Kirche im Menschen entstehe; denn die Ehe des Guten und Wahren ist die Kirche selbst, weil sie der Himmel im Menschen ist: Nr. 2173, 2618, 2728, 2729, 2803, 3132, 3155, 4434, 4823, 5194, 5502, 6179.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.