1
Und der HERR redete mit Mose und sprach :
2
Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet.
3
Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden .
4
Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung . Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen , bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind.
5
Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung .
6
Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter , soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts.
7
Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert.
8
Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben , eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde.