1
21:37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft 's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf .
2
22:1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen , daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen.
3
22:2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl.
4
22:3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben.
5
22:4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker , der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
6
22:5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker , so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
7
22:6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt , und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen : findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
8
22:7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter " bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.
9
22:8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter " kommen . Welchen die "Götter " verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
10
22:9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt , und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht ,
11
22:10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse.
12
22:11 Stiehlt 's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
13
22:12 Wird es aber zerrissen , soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen.
14
22:13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.
15
22:14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.
16
22:15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben.
17
22:16 Weigert sich aber ihr Vater , sie ihm zu geben , soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.
18
22:17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.
19
22:18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben .
20
22:19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt.
21
22:20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.
22
22:21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen.
23
22:22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören;
24
22:23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden.
25
22:24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben.
26
22:25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht;
27
22:26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut , darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.
28
22:27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.
29
22:28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben .
30
22:29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben .
31
22:30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen , das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen.