From Swedenborg's Works

 

Arcana Coelestia #8267

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8267. ‘Et canticum Jah’: quod significet quod omne fidei et inde gloriae sit ex Divino Vero quod ab Ipso, constat ex significatione ‘cantici’, cum de Jehovah, quod sit glorificatio Domini, de qua supra n. 8261; at cum de homine, ut hic, quod sit gloria quae ex fide, ita fides ex qua gloria, nam omne gloriae quae homini, est ex fide in Dominum, 1 quia fides quae fides est a Domino, et sic Dominus in fide, proinde ipsa gloria; causa quod gloria hominis sit ex fide, etiam est quia Divinum Verum, 2 ex quo et per quod fides, apparet coram oculis angelorum ut lux, tum sicut splendor et jubar lucis; hoc jubar lucis, una cum magnificis caeli quae ex luce, appellatur gloria, quae sic non aliud est quam Divinum Verum, 3 ita fides, inde nunc est quod ‘canticum’, cum de homine, sit gloria ex fide.

[2] Quod ‘Jah’ sit Divinum Verum procedens a Divino Humano Domini, est quia Jah est ex Jehovah, et vocatur Jah quia non est Esse sed 4 Existere ex Esse; Divinum enim Verum est Existere, Divinum autem Bonum est Esse, videatur n. 6880; inde etiam dicitur ‘canticum Jah’, quia per ‘canticum’ significatur 5 fides quae est Divini Veri 6 ; per ‘Jah’ quoque significatur Divinum Verum apud Davidem,

Cantate Deo, laudate nomen Ipsius, extollite equitantem super nubibus, per Jah nomen Ipsius, et exultate coram Ipso, Ps. 68:5 [KJV Ps. 68:4];

‘laudare et extollere Deum per Jah nomen Ipsius’ est per Divinum Verum: etiam apud eundem,

In angustia invocavi Jah, respondit mihi in latitudine Jah; Jehovah auxiliatus est mihi, robur meum et canticum Jah: non moriar sed vivam, et annuntiabo opera Jah; 7 intrabo per portas justitiae et confitebor Jah, Ps. cxviii [5, 13, 14, 17, 19];

ibi ‘Jah’ est Dominus quoad Divinum Verum: similiter Jah in Hallelu-Jah, Ps. 105:45 8 , 106:1, 48, 111:1, 112:1, 113:1, 9, 115:17, 18, 116:19.

Footnotes:

1. nam

2. quod fides procedens a Domino

3. proinde

4. The Manuscript inserts est.

5. gloria fidei

6. The Manuscript inserts, ut supra dictum.

7. The Manuscript inserts castigando castigavit me Jah, .

8. The editors of the third Latin edition made a minor correction here. For details, see the end of the appropriate volume of that edition.

  
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This is the Third Latin Edition, published by the Swedenborg Society, in London, between 1949 and 1973.

The Bible

 

Hesekiel 48:1-29

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1 Dies sind die Namen der Stämme: von Mitternacht, an dem Wege nach Hethlon, gen Hamath und Hazar-Enon und von Damaskus gegen Hamath, das soll Dan für seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.

2 Neben Dan soll Asser seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

3 Neben Asser soll Naphthali seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

4 Neben Naphthali soll Manasse seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

5 Neben Manasse soll Ephraim seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

6 Neben Ephraim soll Ruben seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

7 Neben Ruben soll Juda seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

8 Neben Juda aber sollt ihr einen Teil absondern, von Morgen bis gen Abend, der fünfundzwanzigtausend Ruten breit und so lang sei, wie sonst ein Teil ist von Morgen bis gen Abend; darin soll das Heiligtum stehen.

9 Und davon sollt ihr dem HERRN einen Teil absondern, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend Ruten breit.

10 Und dieser heilige Teil soll den Priestern gehören, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten lang gegen Mitternacht und gegen Mittag und zehntausend breit gegen Morgen und gegen Abend. Und das Heiligtum des HERRN soll mittendarin stehen.

11 Das soll geheiligt sein den Priestern, den Kindern Zadok, welche meine Sitten gehalten haben und sind nicht abgefallen mit den Kindern Israel, wie die Leviten abgefallen sind.

12 Und soll also dieser abgesonderte Teil des geheiligten Landes ihr eigen sein als Hochheiliges neben der Leviten Grenze.

13 Die Leviten aber sollen neben der Priester Grenze auch fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend Ruten in die Breite haben; denn alle Länge soll fünfunzwanzigtausend und die Breite zehntausend Ruten haben.

14 Und sollen nichts davon verkaufen noch verändern, damit des Landes Erstling nicht wegkomme; denn es ist dem HERRN geheiligt.

15 Aber die übrigen fünftausend Ruten in die Breite gegen fünfunzwanzigtausend Ruten in die Länge, das soll gemeines Land sein zur Stadt, darin zu wohnen, und zu Vorstädten; und die Stadt soll mittendarin stehen.

16 Und das soll ihr Maß sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag, desgleichen gegen Morgen und gegen Abend auch viertausend und fünfhundert.

17 Die Vorstadt aber soll haben zweihundertundfünfzig Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag, desgleichen auch gegen Morgen und gegen Abend zweihundertundfünfzig Ruten.

18 Aber das übrige an der Länge neben dem Abgesonderten und Geheiligten, nämlich zehntausend Ruten gegen Morgen und zehntausend Ruten gegen Abend, das gehört zum Unterhalt derer, die in der Stadt arbeiten.

19 Und die Arbeiter aus allen Stämmen Israels sollen in der Stadt arbeiten.

20 Also soll die ganze Absonderung fünfundzwanzigtausend Ruten ins Gevierte sein; ein Vierteil der geheiligten Absonderung sei zu eigen der Stadt.

21 Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem abgesonderten heiligen Teil und neben der Stadt Teil, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend neben den Teilen der Stämme, das soll alles dem Fürsten gehören. Aber der abgesonderte Teil und das Haus des Heiligtums soll mitteninnen sein.

22 Was aber neben der Leviten Teil und neben der Stadt Teil zwischen der Grenze Juda's und der Grenze Benjamins liegt, das soll dem Fürsten gehören.

23 Darnach sollen die andern Stämme sein: Benjamin soll seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

24 Aber neben der Grenze Benjamin soll Simeon seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

25 Neben der Grenze Simeons soll Isaschar seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

26 Neben der Grenze Isaschars soll Sebulon seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

27 Neben der Grenze Sebulons soll Gad seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

28 Aber neben Gad ist die Grenze gegen Mittag von Thamar bis ans Haderwasser zu Kades und an den Bach hinab bis an das große Meer.

29 Das ist das Land, das ihr austeilen sollt zum Erbteil unter die Stämme Israels; und das sollen ihre Erbteile sein, spricht der HERR HERR.